Papst Benedikt XVI. hat die Bischöfe der traditionalistischen
Priesterbruderschaft Sankt Pius X. dazu ermahnt, die Lehren des II.
Vatikanischen Konzils anzuerkennen. Wie Radio Vatikan berichtet, tat er dies
in einem ungewöhnlichen Schritt, nämlich mit der Verlesung einer kurzen
öffentlichen Erklärung gegen Ende der Generalaudienz.
"Ich habe vor einigen Tagen den Nachlass der Exkommunikation für die vier
Bischöfe entschieden, die 1988 von Erzbischof Lefebvre ohne päpstlichen
Auftrag geweiht worden waren. Ich habe diesen Akt der väterlichen
Barmherzigkeit gesetzt, weil diese Prälaten mir wiederholt ihr tiefes Leiden
an der Situation bekundeten, in der sie sich befanden. Ich wünsche, dass auf
diese meine Geste das umgehende Bemühen von ihrer Seite folgt, die weiteren
notwendigen Schritte zu setzen, um die volle Einheit mit der Kirche zu
realisieren. Auf diese Art sollen sie echte Treue und echtes Anerkennen des
Lehramtes und der Autorität des Papstes und des II. Vatikanischen Konzils
bezeugen."
Was bedeutet Exkommunikation?
Unter dem Begriff Exkommunikation versteht die Kirche den einstweiligen Ausschluss aus der aktiven kirchlichen Gemeinschaft. Dieser Ausschluss hat für den Betreffenden weitreichende Konsequenzen, da er den Verlust aller Ämter zur Folge hat und das Verbot einschließt, kirchliche Dienste auszuüben oder an den Sakramenten teilzunehmen. Fälschlicherweise wird mit der Exkommunikation oft der generelle Ausschluss aus der Kirche interpretiert, der aber kirchenrechtlich nicht möglich ist, da die Taufe nicht zurückgenommen werden kann.Ausschluss aus Gemeinschaft
Im biblischen Bereich schreibt der Apostel Paulus über den Ausschluss von jenen, die "Gott mit ihren Worten und Taten gelästert haben" (1 Tim 1) oder Unzucht getrieben haben (1 Kor 5), dass sie "dem Satan übergeben wurden".Das römisch-katholische Kirchenrecht kennt ganz wenige Taten, die eine
sofortige Exkommunikation nach sich ziehen. Dabei wird unterschieden
zwischen der Exkommunikation als Tatstrafe, die mit dem Vergehen eintritt,
ohne dass diese Strafe extra ausgesprochen werden muss. Damit wird etwa die
Entweihung der Eucharistie, Gewalt gegenüber dem Papst, Verletzung des
Beichtgeheimnisses, Schwangerschaftsabbruch, Apostasie, Häresie und Schisma
bestraft. In diesen Fällen braucht es keinen eigenen Prozesses.
Rechtlich gültig ist die Exkommunikation aber nur dann, wenn sich der
Bestrafte bewusst war, dass auf den von ihm begangenen Akt kirchlicherseits
die Tatstrafe der Exkommunikation steht.
Bischofsweihe ohne Erlaubnis und Auftrag des Papstes
Auch die Bischofsweihe ohne päpstliches Mandat zieht diese Tatstrafe für beide Parteien nach sich. Diese Strafe haben sich Erzbischof Marcel Lefebvre und jene Bischöfe, die von Erzbischof Lefebvre 1988 geweiht worden waren, zugezogen. Eine Besonderheit war hierbei, dass diese Exkommunikation auch noch extra als Beugestrafe durch einen ausdrücklichen Urteilsspruch seitens des Papstes erfolgte. Papst Johannes Paul II. hatte mit dem Apostolischen Schreiben "Ecclesia Dei Adflicta" die Bischofsweihen als schismatischen Akt verurteilt. Dies war in diesem Fall möglich, weil die zu Exkommunizierenden durch die Bischofsweihe öffentliches Ärgernis erregten.Wiedergutmachung ist möglich
Die Exkommunikation bleibt solange bestehen, bis die Ursache beseitigt ist oder der Betroffene sein Vergehen wieder gut gemacht beziehungsweise widerrufen hat. Die jüngst durch ein Dekret von Kardinal Giovanni Battista Re, Präfekt der Kongregation für die Bischöfe, vom 21. Jänner 2009, aufgehobenen Exkommunikationen haben noch keine praktische Auswirkung, da die Bischöfe weiterhin suspendiert bleiben und ihnen somit keine Ausübung des Weiheamtes erlaubt ist.(gr/RV)
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