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Die Kirche leistet viel für die Gesellschaft und unser Land. Deshalb können Sie ab 2024 bis zu 600 Euro Kirchenbeitrag pro Person von der Steuer absetzen.

Wissenswertes

Wir haben eine Auswahl an Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Kirchenbeitrag für Sie zusammengestellt – eine weitere Sammlung finden Sie hier. Weiterführende Informationen geben Ihnen gerne unsere Servicestellen.

 

Kann der Kirchenbeitrag steuerlich geltend gemacht werden?
Ja, der Staat anerkennt die Leistungen der Kirche für unser Land und die Gesellschaft. Daher können Sie ab 2024 bis zu 600 Euro pro Person als Steuerfreibetrag für Kirchenbeitragszahlungen geltend machen.
Ab wann ist man kirchenbeitragspflichtig?

Die Kirchenbeitragspflicht beginnt mit der Volljährigkeit. Um nicht gleich mit der Tür ins Haus zu fallen, bekommen Sie Ihre erste Beitragsmitteilung erst für das Kalenderjahr, in dem Sie 20 Jahre alt werden. Natürlich gilt die Beitragspflicht nur für Angehörige unserer Kirche. Die Kirchenzugehörigkeit beginnt mit der Taufe – auch wenn hier noch die Eltern für Sie entschieden haben. Beitragspflichtig sind Sie immer in jener Diözese, in der Ihr Hauptwohnsitz liegt. Erst wenn eine Beitragsgrundlage vorhanden ist, also Sie ein Einkommen haben, kann auch ein Beitrag berechnet werden. Informationen zur Berechnung des Kirchenbeitrags finden Sie hier.

Woher hat die Kirchenbeitragsstelle die Daten?

Seit in Österreich mit dem Kirchenbeitragsgesetz von 1939 die direkte Finanzierung der Aufwendungen der Kirchen ersatzlos eingestellt wurde, war die staatliche Unterstützung der Religionsgemeinschaften auf die Übermittlung bestimmter Personaldaten eingeschränkt. Aufgrund des seit Jänner 1995 geltenden Hauptwohnsitzgesetzes erhalten die gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften von den Gemeinden die Meldedaten all jener Personen, die sich bei der Anmeldung zu dieser Religionsgemeinschaft bekannt haben. Aus den Meldedaten sind aber weder der Beruf noch die Höhe des Einkommens ersichtlich.

 

Bei der korrekten Beitragsberechnung sind wir daher auf die Mithilfe der Katholik/inn/en angewiesen. So gut wie möglich versuchen wir, Veränderungen aus öffentlich zugänglichen Mitteilungen zu erfahren: Angaben der Pfarren über Taufen, Trauungen, Sterbefälle usw., Zeitungsmeldungen oder sonstige Veröffentlichungen. Geben Sie uns bitte alle relevanten persönlichen Veränderungen bekannt: Wohnsitzwechsel, Todesfall, Geburt von Kindern, Heirat, Scheidung usw. Vom Finanzamt oder Dienstgeber gibt es keine Informationen zu Ihrer Einkommenssituation. Diese für die Beitragsberechnung notwendigen Angaben müssen Sie selbst machen.

Warum kann ich die Höhe nicht selbst bestimmen?
Fast alle, die die Beitragshöhe selbst bestimmen wollen, möchten auch weniger zahlen. Es stellt sich daher die Frage: Und wer bezahlt den Rest? Wenigstens die Grundkosten unserer Seelsorge sollen sozial gerecht auf alle verteilt werden. Über diese Verpflichtung hinaus kann jedes Kirchenmitglied selbst bestimmen, welche kirchlichen Anliegen und Projekte es fördern will.
Viele verdienen mehr, zahlen aber weniger!?
Viele Katholik/inn/en meinen, dass die Kirchenbeitragsstelle „ohnehin alles weiß“. Über Ihr Einkommen weiß die Beitragsstelle von niemandem – wenn nicht von Ihnen. Daher muss leider der Großteil der Beiträge geschätzt werden. So kann es vorkommen, dass der Nachbar oder Kollege mit gleichem oder höherem Einkommen weniger oder aber auch mehr Kirchenbeitrag zahlt. Spezielle Belastungen verändern manchmal die scheinbar gleiche Situation. Sprechen Sie mit der Beitragsstelle, damit Ihr Kirchenbeitrag maßgeschneidert berechnet werden kann.
Die Kirche ist ja so reich!?

Der Reichtum der Kirche besteht leider nicht aus wirtschaftlich verwertbarem Vermögen, das ständig Einnahmen abwirft, sondern aus Kunstschätzen, deren Erhaltung wegen der hohen Kosten viel Kopfzerbrechen bereitet. Die Ausgaben der Diözese werden zu rund 75% aus dem Kirchenbeitrag bestritten (vgl. Rechenschaftsbericht). Nur weniger als 10% der Einnahmen stammen aus Vermietung bzw. Verpachtung und Finanzerträgen. Daran sieht man, wie vergleichsweise unbedeutend das wirtschaftlich verwertbare Vermögen ist. Der Kirchenbeitrag wird für die laufenden Ausgaben verwendet und nicht gehortet oder zur Schaffung von Vermögen verwendet.

 

Übrigens: Es stimmt, dass manche Klöster und Stifte große Besitzungen haben. Allerdings heben sie keine Kirchenbeiträge ein und sind daher auf ihre eigenen Einkünfte angewiesen. Dabei leisten sie oft Großartiges für die Allgemeinheit: Sie erhalten Spitäler, Schulen, Altersheime und Bildungshäuser, pflegen unheilbar Kranke, bewahren kostbare Kulturgüter ... – und reden wenig davon.

Ich kann doch auch ohne Kirchenbeitrag glauben!?
Das ist prinzipiell richtig. Aber Glaube lebt nicht dadurch, dass er allein im stillen Kämmerlein stattfindet. Glaube braucht Vermittlung, Glaube braucht Austausch, Glaube braucht Gemeinschaft. Keine Religion besteht nur aus Individuen, die unabhängig voneinander glauben. Um den Glauben weiterzugeben, braucht es Pfarren, Religionslehrer/innen, Priester und vieles mehr. Und alles das kostet Geld.
Warum wird auch noch um Spenden gebeten?
Mit dem Kirchenbeitrag lassen sich die wichtigsten Grundkosten decken. Aber viele Aufgaben einer Pfarre – von der Jungschar über die Denkmalpflege bis zur Pfarrcaritas – können nur deshalb erfüllt werden, weil Menschen zusätzlich zu ihrem Kirchenbeitrag freiwillig spenden und sich ehrenamtlich für die Gemeinschaft engagieren. Dieses Zusammenspiel von Pflichtbeitrag und freiwilligen Leistungen macht das Wirken der katholischen Kirche in Österreich wirtschaftlich möglich.
Wieviel bekommt der Vatikan vom Kirchenbeitrag?
Einmal im Jahr sind die Katholik/inn/en aufgerufen, im Rahmen der Sonntags-Kollekte den „Peterspfennig“ zu spenden. Das bringt von Jahr zu Jahr sehr unterschiedliche Ergebnisse. Deshalb hat sich die österreichische Bischofskonferenz entschlossen, den Spendenertrag auf österreichweit 872.000 Euro pro Jahr aufzustocken. Denn: So wie unsere Diözese muss auch der Vatikan jährlich mit einem gesicherten finanziellen Fundament rechnen können. Die Papstreisen fallen im Budget des Vatikans nicht ins Gewicht. Der Papst besucht nur Länder, die ihn einladen. Den finanziellen Aufwand tragen die Gastgeber.
Ich bin nie beigetreten. Bei der Taufe wurde ich nicht gefragt.

Die Kindertaufe ist nur gerechtfertigt, wenn es Eltern und Pat/inn/en wichtig ist, dass ein Mensch in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen wird. Vater und Mutter treffen auch viele andere Entscheidungen für ihr Kind oder – je nach Altersstufe – mit ihrem Kind. Bei der Erstkommunion legen Kinder das erste persönliche Taufversprechen ab, später wieder bei der Firmung. Ab dem 14. Lebensjahr wird ein junger Mensch religionsmündig und kann über seine weitere Religionszugehörigkeit frei entscheiden.

 

Wer aus der römisch-katholischen Kirche austritt, erklärt, dass sie/er sich von dieser Gemeinschaft und allen ihren Institutionen trennen möchte. Die Loslösung gilt für die katholische Kirche insgesamt, auch in anderen Ländern. Es ist nicht mehr möglich, Sakramente zu empfangen oder kirchliche Ehrenämter wie das Patenamt zu übernehmen. Auch ein kirchliches Begräbnis steht möglicherweise im Widerspruch zur persönlichen und freiwilligen Austrittsentscheidung.

Mahnklagen, Lohnpfändungen ... – wo bleibt da die Liebe?

Eines muss klargestellt werden: Wer nachweislich in einer finanziellen Notsituation ist, wird nicht geklagt oder gepfändet. Anders ist die Sache, wenn jemand trotz vieler Bemühungen von Seiten der Kirchenbeitragsstelle oder der Pfarre die Zahlung ihres/seines angemessenen Beitrags hartnäckig verweigert. Muss dann „Liebe“ immer nur „nachgeben“ bedeuten?

 

Zum Vergleich: Wenn jemand einem Kind das Leben schenkt, erwachsen ihr/ihm daraus bestimmte Pflichten, auch finanzieller Art. Und leider müssen auch hier die finanziellen Pflichten manchmal gerichtlich eingeklagt werden. Wer von uns würde – unter dem Vorwand der Barmherzigkeit – das Verhalten eines Vaters tolerieren, der sich vor dem Zahlen der Alimente drückt und sagt: „Ich liebe meine Kinder, aber Liebe hat doch nichts mit dem Geld zu tun ...“, oder: „Ich gebe nur, wann ich will und soviel ich will“?

 

Jeder Vergleich hinkt, auch dieses. Aber es warnt uns davor, die Liebe gegen die Gerechtigkeit auszuspielen. In der Bibel hat Liebe sehr viel mit Gerechtigkeit, Verlässlichkeit und Treue zu tun. Nehmen wir die Menschen noch wirklich ernst, wenn wir ihnen Pflichten gar nicht mehr zutrauen? Mangelnde Konsequenz in der Beitragseinhebung würde dazu führen, dass das bestehende Netz der Seelsorge in Österreich bald gewaltige Risse bekäme. Vielen, die die Hilfe der Kirche notwendig brauchen, könnte nicht mehr geholfen werden.

Wiederverheiratete Geschiedene dürfen nur mehr zahlen!?

Menschen, die in zweiter Ehe (standesamtlich) verheiratet sind, gehören weiterhin zur kirchlichen Gemeinschaft.

 

Papst Franziskus schreibt in "Amoris Laetitia": Was die Geschiedenen in neuer Verbindung betrifft, ist es wichtig, sie spüren zu lassen, dass sie Teil der Kirche sind, dass sie „keineswegs exkommuniziert“ sind und nicht so behandelt werden, weil sie immer Teil der kirchlichen Communio sind (AL 243). Es ist nur möglich, eine neue Ermutigung auszudrücken zu einer verantwortungsvollen persönlichen und pastoralen Unterscheidung der je spezifischen Fälle (AL 300).

 

Haben Sie Fragen zum Sakramentenempfang oder zum Patenamt? Dann nehmen Sie Kontakt mit einem Priester Ihres Vertrauens auf.

 

Weiterführende Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch bei der „Plattform für Geschiedene und Wiederverheiratete in der Kirche“.

 

 

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