Innerhalb von acht Tagen nach Eintritt der Sedisvakanz muss das Domkapitel der Diözese Graz-Seckau einen Diözesanadministrator wählen. Sollte diese Wahl innerhalb der vorgeschriebenen Zeit nicht stattfinden, geht das Bestellungsrecht auf den Metropoliten der Kirchenprovinz - im konkreten Fall der Salzburger Erzbischof Franz Lackner - über.