Kritik an den Regierungsplänen für die Reform des Kinderbetreuungsgeldes hat der Katholische Familienverband (KFÖ) geäußert. Das Kinderbetreuungsgeld werde durch die Novelle finanziell sowie auch in seiner Anspruchsdauer faktisch gekürzt.
Kritik an den Regierungsplänen für die Reform des Kinderbetreuungsgeldes hat der Katholische Familienverband (KFÖ) geäußert. Das Kinderbetreuungsgeld werde durch die Novelle finanziell sowie auch in seiner Anspruchsdauer faktisch gekürzt.
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf: Kürzere Anspruchsdauer und finanzielle Kürzungen trotz gegenteiliger Versprechungen der Politik.
Kritik an den Regierungsplänen für die Reform des Kinderbetreuungsgeldes hat der Katholische Familienverband (KFÖ) geäußert. Das Kinderbetreuungsgeld werde durch die Novelle finanziell sowie auch in seiner Anspruchsdauer faktisch gekürzt, heißt es in der Stellungnahme der größten parteiunabhängigen Familienorganisation Österreichs zum derzeit in der parlamentarischen Begutachtungsphase befindlichen "Familienzeitbonusgesetz".
Das widerspreche den Beteuerungen der Politik zu Jahresende 2015, als bei der Senkung des Dienstgeberbeitrages zum Familienlastenausgleichsfonds eine Nicht-Kürzung von Familienleistungen versprochen wurde. Der KFÖ bemängelt außerdem, dass der Bezug des Kinderbetreuungsgelds (KBG) nicht transparenter, flexibler, einfacher und übersichtlicher geworden sei.
Das KBG sei seit seiner Einführung 2002 nie wertangepasst worden und habe damit seither mehr als 30 Prozent an Wert verloren - umgerechnet um 4.600 Euro pro Kind, wie der Familienverband in seiner Stellungnahme vorrechnet. Die jetzt vorgelegte Reform gleiche diesen Verlust nicht aus, sondern kürze die gesamte Bezugssumme sogar noch - von bis zu 13.080 Euro für einen Elternteil auf 12.366 Euro bei der neuen "KBG-Konto"-Regelung. Dass auch die maximale Anspruchsdauer um einen Monat gekürzt wurde - beim Bezug durch nur ein Elternteil sogar um zwei Monate - sei eine weitere Verschlechterung, die besonders Alleinerzieherinnen und Mehrkindfamilien massiv betreffe.
Einzelne Gruppen würden von der Reform benachteiligt, warnt der Familienverband: Der neue 1.000-Euro-Bonus für jene Familien, die sich den KBG-Bezug partnerschaftlich teilen, gehe aufgrund der Kostenneutralität der Reform zu Lasten jener, die für eine Inanspruchnahme gar keine Möglichkeit hätten. Konkret seien dies jene Elternteile, deren Arbeitgeber die als Vorbedingung geforderte 50:50-Aufteilung nicht ermöglichten und bei denen in diesem Fall ein Jobverlust drohe.
Auch für den "Papamonat" fehle der Rechtsanspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz. Dass der damit verbundene Bonus auch von Adoptiv- und Dauerpflegevätern beansprucht werden könne, begrüßt der Familienverband ausdrücklich, fordert aber eine Ausweitung: Da Adoptionen oder Übernahmen in Dauerpflege in der Praxis kaum unmittelbar nach der Geburt stattfänden, solle die Regelung erst ab dem Zeitpunkt der Übernahme in die Familie zu laufen beginnen. "Da es sich um Kinder mit einer belasteten 'Vergangenheit' handelt, ist es gerade auch hier sehr wichtig, dass beide Elternteile sich für das Kind bewusst Zeit nehmen können", heißt es in dem KFÖ-Papier.
Anders als bei der Reform von 2002 sei der Kinderbetreuungsgeld-Bezug nun nicht mehr völlig unabhängig von bestimmten Merkmalen der Eltern wie etwa deren Berufstätigkeit. Die damit bisher verbundene Intention, familiäre Betreuungsleistung bis zum dritten Lebensjahr des Kindes abzugelten, trete zugunsten arbeitsmarktpolitischer oder finanzieller Motive in den Hintergrund. Für den Familienverband ein bedenklicher "Paradigmenwechsel" in der Familienpolitik. Verpasst habe man zudem die Chance, die einkommensabhängige Variante des Kinderbetreuungsgelds zumindest teils aus der Arbeitslosenversicherung statt aus dem Familienlastenausgleichsfonds zu finanzieren.
Lobend hebt der Katholische Familienverband hingegen hervor, dass der Entwurf Anreize zu mehr Väterbeteiligung und Partnerschaftlichkeit in der Kindererziehung gebe, den Terminus "Familienzeit" einführt und zumindest auch die Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes in bestimmten Rahmen flexibler gestalte. Individuelle Bedürfnisse könnten somit stärker berücksichtigt werden. Da die Regelungen jedoch noch komplizierter und unübersichtlicher geworden seien, sollte ein individueller Kinderbetreuungsgeld-Rechner auf der Ministeriumswebsite Missverständnisse und Irrtümer vorbeugen, regt der KFÖ an.
Katholische Familienverband:
www.familie.at