Für ein "Vererben für den guten Zweck" und auch für das ab 2017 geltende neue Erbrecht werben die 70 gemeinnützigen Organisationen der Initiative "Vergissmeinnicht.at".
Für ein "Vererben für den guten Zweck" und auch für das ab 2017 geltende neue Erbrecht werben die 70 gemeinnützigen Organisationen der Initiative "Vergissmeinnicht.at".
Caritaspräsident Landau: Immer mehr Menschen wollen über Tod hinaus Gutes bewirken.
Für ein "Vererben für den guten Zweck" und auch für das ab 2017 geltende neue Erbrecht werben die 70 gemeinnützigen Organisationen der Initiative "Vergissmeinnicht.at" während einer Infowoche ab Montag, 30. Mai 2016.
Eine Nichtregierungsorganisation, die mithilfe von Hinterlassenschaften immer wieder Gutes tun kann, ist die Caritas. Deren Präsident Michael Landau unterstrich im Vorfeld der Infowoche die wachsende Bedeutung von Erbschaften für karitatives und gemeinnütziges Engagement. Immer mehr Menschen verspürten den Wunsch, "dass der letzte Wille kein End-, sondern ein Ausgangspunkt für Neues sein soll, lebensstiftend für andere Menschen".
Die Caritas konnte vor sechs Jahren in Wien ein zweites Mutter-Kind-Haus - neun sind es österreichweit - eröffnen, das "ein überaus großzügiges Geschenk" an seine Organisation war, berichtete Landau. Inzwischen hätten hier unzählige Familien bzw. Mütter mit Kindern in Notsituationen ein neues Zuhause gefunden, das als Ausgangspunkt für ein neues, konsolidiertes Leben genützt werden kann.
Dies ist laut vorliegenden Daten von "Vergissmeinnicht.at" kein Einzelfall: Immer mehr Österreicher "vererben gemeinnützig" oder beabsichtigen dies nach ihrem Ableben. Fast 55 Millionen Euro - und damit jeder zehnte Spendeneuro - gehen mittlerweile via Testamentsspenden an gemeinnützige Organisationen wie Amnesty International, Ärzte ohne Grenzen, den WWF oder die Caritas. Diese Zahlen für das Jahr 2015 gab der Geschäftsführer des Fundraising Verbands Austria, Günther Lutschinger, im April bekannt. Und: "Rund 14 Prozent der Österreicher über 40 Jahren können sich laut einer aktuellen Umfrage vorstellen, neben ihren Angehörigen eine gemeinnützige Organisation im Testament zu bedenken, 2012 waren es noch acht Prozent."
Mit 1. Jänner 2017 tritt die erste große Erbrechtsreform seit 200 Jahren in Österreich in Kraft. Welche Folgen diese Novelle für potenzielle Vererber hat, thematisiert "Vergissmeinnicht.at" u.a. am 30. Mai im Sommerrefektorium der Salvatorianer in der Michaelerkirche (Michaelerplatz, 1010 Wien) und am 2. Juni im Oratorium der Österreichischen Nationalbibliothek. Interessierte erhalten dabei gratis rechtliche Informationen durch Experten - dank der Partnerschaft mit der Österreichischen Notariatskammer in einer neutralen und umfassenden Form. Besucher können gemeinnützige Organisationen und ihre Vertreter kennenlernen.
"Vergissmeinnicht.at - Die Initiative für das gute Testament" vereint 70 österreichische gemeinnützige Organisationen - darunter zahlreiche kirchliche wie Caritas, Missio, Canisiuswerk, Katholische Frauenbewegung, CSI und "Jugend Eine Welt". Zusammen mit dem Träger der Initiative, dem Fundraising Verband Austria, und Kooperationspartnern wie der Österreichischen Notariatskammer wollen sie die österreichische Bevölkerung über die Möglichkeit informieren, im Testament neben Angehörigen auch eine gemeinnützige Organisation zu berücksichtigen. Dahinter stehe die "gemeinsame Überzeugung, dass man mit einem Vermächtnis für den gemeinnützigen Zweck über das Leben hinaus Gutes tut".
"Vergissmeinnicht.at - Die Initiative für das gute Testament":
www.vergissmeinnicht.at