Ende vergangene Woche hatte der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass die Mitgliedsstaaten des Europarates die Ehe weiterhin als exklusives Rechtsinstitut für Mann und Frau definieren dürfen.
Ende vergangene Woche hatte der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass die Mitgliedsstaaten des Europarates die Ehe weiterhin als exklusives Rechtsinstitut für Mann und Frau definieren dürfen.
COMECE hofft, dass Gerichtshof auch in Zukunft Verweigerung der Anerkennung akzeptiert
Die EU-Bischofskommission COMECE begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), wonach Staaten die Homo-Ehe verweigern dürfen. Das Urteil lege erneut dar, dass es nicht diskriminierend sei, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare einzuschränken, erklärte die COMECE auf Anfrage der deutschen katholischen Nachrichtenagentur KNA am Mittwochabend in Brüssel. Die Bischofskommission hoffe, dass der Menschengerichtshof diesem Ansatz auch in den kommenden Jahren folgen werde. Das Thema sei zentral für nationale Identitäten und Traditionen.
Ende vergangene Woche hatte der EGMR entschieden, dass die Mitgliedsstaaten des Europarates die Ehe weiterhin als exklusives Rechtsinstitut für Mann und Frau definieren dürfen. Es genüge, wenn ein Staat homosexuellen Paaren hinreichende rechtliche Alternativen anbiete, etwa die "eingetragene Partnerschaft". Dies ist in Deutschland, Italien und einigen osteuropäischen Ländern der Fall.
Eine ähnliche Entscheidung hatte der EGMR 2010 im Fall eines schwulen Paares aus Österreich getroffen. Die Richter hoben hervor, dass die Ehe "tief verwurzelte soziale und kulturelle Aspekte" habe; diese könnten von Land zu Land variieren, um den jeweiligen Bedürfnissen einer Gesellschaft besser zu entsprechen.
EU-Bischofskommission: