Am Freitag, 22. Juli 2016 um 12 Uhr feiert Kardinal Christoph Schönborn eine Festmesse anlässlich der Erhebung des Gedenktags der heiligen Maria Magdalena zum Apostelfest im Stephansdom.
Am Freitag, 22. Juli 2016 um 12 Uhr feiert Kardinal Christoph Schönborn eine Festmesse anlässlich der Erhebung des Gedenktags der heiligen Maria Magdalena zum Apostelfest im Stephansdom.
Verordnung von 1754 machte davor gebotenen Feiertag für die Heilige zum "Halbfeiertag", an dem sowohl Messbesuch als auch Arbeit vorgesehen war.
Dass der Gedenktag für die heilige Maria Magdalena durch den Vatikan im Heiligenkalender zu einem Fest und die Weggefährtin Jesu selbst damit als "Apostelin" aufgewertet wurde, bedeute lediglich, dass "damit nur in etwa die alte Ordnung wieder hergestellt worden" sei. Darauf hat der habilitierte Linzer Theologe und Gründer der "Initiative Christlicher Orient" (ICO), Hans Hollerweger, am Donnerstag, 21. Juli 2016 gegenüber "Kathpress" hingewiesen.
Maria Magdalena sei nämlich bereits bis 1754 den Aposteln und einigen weiteren Heiligen gleichgestellt gewesen, ihr Fest am 22. Juli als gebotener Feiertag mit Kirchenbesuch und verbotener Arbeit gefeiert worden. Aber, so Hollerweger: "Eine Frau hat ihr diesen Rang streitig gemacht: die Kaiserin Maria Theresia."
Mit ihrer Verordnung vom 21. Jänner 1754 bestimmte die Habsburger-Monarchin laut dem Theologen 24 gebotene Feiertage zu "Halbfeiertagen", an denen man zwar die Messe besuchen musste, aber arbeiten sollte. Die Auswahl habe der Wiener Erzbischof Johann Joseph von Trautson festgelegt, und Papst Benedikt XIV. (1740-1758) zugestimmt. "Dadurch wollte man die Verehrung der Heiligen nicht schmälern, aber dem 'verderblichen Müßiggang' entgegenwirken und der Armut des Volkes abhelfen", erklärte Hollerweger, der als Liturgiewissenschaftler ein Spezialist für die Reform des Gottesdienstes im Josephinismus ist. Doch der erhoffte Erfolg sei ausgeblieben, weil durch die Verpflichtung zur Messe der Feiertagscharakter faktisch doch beibehalten wurde.
Dies führte zu weiteren Verhandlungen der Hofkanzlei im Jahre 1770. Deren Hauptsorge galt dabei dem wirtschaftlichen Erfolg, den man sich durch die Reduzierung der Feiertage erwartete. Nach Verhandlungen mit dem Papst wurde an den abgeschafften Feiertagen die Verpflichtung zur Messe gestrichen, aber Ostermontag, Pfingstmontag und der Stefanitag blieben Feiertage, wies Hollerweger hin. Der Festtag des heiligen Josef wurde entgegen dem Wunsch der Kaiserin aber gestrichen, so dass letztendlich 22 Feiertage wegfielen.
Die abgeschafften Feiertage lebten dennoch vielfach als "Bauernfeiertage" weiter, berichtete Hollerweger. "Man ließ sich die arbeitsfreien Tage nicht ohne Weiteres wegnehmen." Die Aufwertung des Gedenktages der heiligen Maria Magdalena zum Fest wird sich nicht ökonomisch, sondern nur im liturgischen Kalender auswirken, "aber sie hat doch symbolische Bedeutung, über die man sich freut".
Das entsprechende Dekret der vatikanischen Gottesdienstkongregation vom 3. Juni 2016 löste vor allem bei kirchlichen Frauenorganisationen Freude aus. Am Freitag, 22. Juli 2016 um 12 Uhr feiert Kardinal Christoph Schönborn eine Festmesse anlässlich der Erhebung des Gedenktags der heiligen Maria Magdalena zum Apostelfest im Stephansdom.