Die jüngste Heiligsprechung war Anfang September 2016 jene von Mutter Teresa auf dem Petersplatz.
Die jüngste Heiligsprechung war Anfang September 2016 jene von Mutter Teresa auf dem Petersplatz.
Jetzt sieben statt fünf medizinische Gutachter notwendig, keine Anerkennung einer Heilung bei drei Beratungen ohne Erzielung einer Übereinstimmung, Verbot von Kontakt zwischen Ärzten und Postulator.
Der Vatikan hat das Verfahren für die Anerkennung von Wundern überarbeitet und teils verschärft. Nach der neuen, am Freitag, 23. September 2016 veröffentlichten Geschäftsordnung für den medizinischen Sachverständigenrat müssen künftig mehr Experten als bisher die wissenschaftliche Unerklärlichkeit einer Heilung feststellen, damit ein Selig- oder Heiligsprechungsverfahren einen Schritt weiterkommt. Jeder Kontakt der Mediziner mit den Betreibern des Verfahrens wird untersagt. Die Vergütung der Gutachter wird transparenter geregelt.
Die Erfahrung der vergangenen Jahre habe eine Anpassung der Bestimmungen für den medizinischen Rat nötig scheinen lassen, heißt es in dem Dokument. Konkrete Beispiele nennt der Text nicht. Bislang galt eine Fassung aus dem Jahr 1976 mit Ergänzungen von 1983.
Die neue Geschäftsordnung erhöht die Zahl der Gutachter für ein angebliches Heilungswunder von fünf auf sieben. Damit eine Beratung gültig ist, müssen mindestens sechs von ihnen teilnehmen. Um eine Heilung als medizinisch unerklärlich einzustufen, sind vier von sechs beziehungsweise fünf von sieben Gutachterstimmen erforderlich. Verfehlt ein Heilungsfall dreimal die nötige Mehrheit, scheidet er aus.
Ausdrücklich wird den Medizinern jeder Kontakt mit den Antragstellern der betreffenden Selig- oder Heiligsprechung sowie deren Anwalt, dem sogenannten Postulator, verboten. Auch die Anforderung weiterer Dokumente in einem Heilungsfall hat ausschließlich über den Untersekretär der Heiligsprechungskongregation zu laufen. Dieser übernimmt auch die Funktion des Berichterstatters im Wunderverfahren, der früher ein eigenes Amt war. Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des medizinischen Rats erfolgen künftig nur noch bargeldlos per Überweisung.