Bundesminister Martin Kocher

Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Gewalt gegen Arbeitnehmer:innen sind in vielen Lieferketten noch immer an der Tagesordnung. Die Versprechen von Konzernen, freiwillig auf den Schutz der Menschenrechte zu achten, haben daran wenig geändert.

Nach jahrelangem Druck von Menschenrechtsorganisationen und Gewerkschaften für das erste EU-Gesetz für verpflichtende Konzernverantwortung kommen die zähen Verhandlungen jetzt im Herbst 2023 in die entscheidende Phase.

Das EU-Lieferkettengesetz könnte ein lang erwarteter Wendepunkt sein und eine Rechtsgrundlage schaffen, um Konzerne für Schäden an Menschen, Natur und Klima zur Verantwortung zu ziehen. Doch schon bevor der erste Gesetzesvorschlag von der EU-Kommission präsentiert wurde, gingen Lobbyisten von Wirtschafts- und Industrieverbänden gegen das Gesetz vor, indem sie Politiker:innen überzeugten, wichtige Passagen aufzuweichen, Fristen hinauszuzögern oder das Gesetz insgesamt zu blockieren.

Österreichs Wirtschaftsminister Kocher hat sich nicht für Menschenrechte ausgesprochen als die EU-Fachminister:innen im Dezember 2022 mit großer Mehrheit für ein Lieferkettengesetz stimmten. Kocher enthielt sich im Namen Österreichs, anstatt sich klar zu positionieren.

Manche Abgeordnete der Europäischen Volkspartei und damit Fraktions-Kolleg:innen von Martin Kocher im EU-Parlament lehnen das Lieferkettengesetz offen ab und übernehmen die Schein-Argumente der Konzern-Lobbys.

Von Bundesminister Kocher fordern wir ein klares Bekenntnis zu einem starken Lieferkettengesetz!
Für eine Wirtschaft frei von Ausbeutung und Naturzerstörung braucht es klare Regeln.

Martin Kocher muss Haltung zeigen und darf sich nicht wieder wegducken.

Schicken wir ihm unsere Forderungen und erinnern wir ihn daran, das Richtige zu tun und eine klare Stellung für die Menschenrechte zu beziehen.

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„Post vom Gewissen“ an Bundesminister Kocher

HINTERGRUNDINFORMATIONEN:

Was bedeuten Sorgfaltspflichten?
Wie entsteht das EU-Lieferkettengesetz?
Was sind die Positionen?
Lobbying gegen das EU-Lieferkettengesetz?