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Blog

Gelebte Synodalität im Pfarrgemeinderat

Oktober 2021

Kommentar in der Wiener Kirchenzeitung DerSonntag zum Start der Synode für eine synodale Kirche.

 

Letztens wurde ich gefragt, wie denn eigentlich Synodalität und Pfarrgemeinderat zusammenhängen. Das klingt für mich so, als ob man fragen würde, was ein Kuchen mit dem Teig zu tun habe. Kurzum: Der Pfarrgemeinderat ist gelebte Synodalität. Und das in der Erzdiözese Wien seit 50 Jahren, nachdem der Pfarrgemeinderat 1971 im Zuge der Wiener Diözesansynode eingeführt worden ist. Es wäre wünschenswert, wenn bei der Synode 2023 in Rom der Pfarrgemeinderat als Pastoralrat einer Pfarre weltweit nicht nur als freiwillig, sondern als verpflichtend festgelegt werden würde. Immerhin hat Papst Franziskus bereits vor acht Jahren in Assisi festgestellt: „Ohne Pastoralräte kann ein Pfarrer die Pfarre nicht leiten.“

 

Dem allgemeinen kirchlichen Hype zur Synodalität folgte bislang nur ein magerer Austausch darüber, in welcher Art und Weise diese Synodalität in der Kirche auf den unterschiedlichen Ebenen gelebt werden soll: Sollen die Entscheidungen eher von der Leitung nach vorhergehender Beratung getroffen werden oder soll die Mehrheit entscheiden? Beide Situationen setzen jedenfalls das Hören auf das Wort Gottes, den Heiligen Geist und die Meinung der anderen, sowie eine Leidenschaft für die gemeinsame Mission unter den Entscheidenden voraus. Offen ist allerdings, wie damit umzugehen ist, wenn die Leitung oder die Mehrheit eben nicht diesen Kriterien entspricht. Damit sind wir sehr schnell bei den Alltagserfahrungen mancher Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Wien angekommen. Fürs erste denke ich, dass Entscheidungen besser in einem Team aufgehoben sind als bei einer Person allein oder einer zu großen Gruppe mit zu unterschiedlichen Interessen.

 

Es ist gut vorstellbar, dass für viele engagierte Katholikinnen und Katholiken die gelebte Synodalität zum Gradmesser werden wird, ob sie für den Pfarrgemeinderat in ihrer Pfarre am 20. März 2022 kandidieren werden. Ich wünsche ihnen, dass sie eine synodale Kirche vor Ort vorfinden!

 

stefan.lobnig@edw.or.at und www.erzdioezese-wien.at/pgr-wahl

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bis zu EUR 5.000,- durch den Innovationsfonds der Erzdiözese Wien.

Einreichschluss: 15. Mai und 15. November.

Synodaler Prozess 2021-2024

Pfarrgemeinderäte sind gelebte Synodalität. Wie Kirche in ihrer Gesamtheit Gemeinschaft, Partizipation und Mission lebt, wird weltweit in einem synodalen Prozess erarbeitet.

Pastoralamt der ED. Wien Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung
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