Donnerstag 28. März 2024
Stellungnahmen von Kardinal Christoph Schönborn

Diözesanleitung bestätigt Wahlergebnis in Stützenhofen

(30.3.2012) Erklärung von Erzbischof Christoph Kardinal Schönborn zur Pfarrgemeinderatswahl in der niederösterreichischen Pfarre Stützenhofen

Am heutigen Freitag hat der Bischofsrat der Erzdiözese Wien – dem neben dem Erzbischof die Weihbischöfe, der Generalvikar, die Bischofsvikare, der Ordinariatskanzler und die Pastoralamtsleiterin angehören – zu den Turbulenzen rund um die Pfarrgemeinderatswahl in Stützenhofen getagt und dabei den Beschluss gefasst, das Wahlergebnis dort nicht zu beeinspruchen. Beschlossen wurde auch, dass die Pfarrgemeinderats-Wahlordnung präzisiert werden soll.

 

Hier die nach der Sitzung des Bischofsrates erfolgte Stellungnahme des Wiener Erzbischofs, Kardinal Christoph Schönborn:

 

„Ich danke allen Menschen, die durch ihre Kandidatur bei den Pfarrgemeinderatswahlen gezeigt haben, dass ihnen die Kirche und der Glaube ein großes Anliegen sind. Sie bezeugen damit die Lebendigkeit der Kirche. In ihrer Vielfalt spiegelt sich die Vielfalt heutiger Lebens- und Glaubenswege. So gibt es auch unter den Pfarrgemeinderäten viele, deren Lebensentwürfe nicht in allem den Idealen der Kirche entsprechen. Im Blick auf ihr jeweiliges Lebenszeugnis in seiner Gesamtheit und auf ihr Bemühen um ein Leben aus dem Glauben freut sich die Kirche über ihr Engagement. Damit stellt sie die Ideale nicht in Frage.

 

In der kleinen, von mir sehr geschätzten Pfarrgemeinde Stützenhofen gibt es eine rege Beteiligung am kirchlichen Leben, auch in der jüngeren Generation. Das hat sich auch in der hohen Wahlbeteiligung bei der Pfarrgemeinderatswahl gezeigt. Die dabei aufgetretenen Formfehler stellen das Wahlergebnis an sich nicht in Frage, bei dem die meisten Stimmen auf den jüngsten Kandidaten, Florian Stangl, entfielen.

 

Bei dem persönlichen Gespräch, das ich mit Herrn Stangl führen konnte, war ich von seiner gläubigen Haltung, seiner Bescheidenheit und seiner gelebten Dienstbereitschaft sehr beeindruckt. Ich verstehe daher, warum die Stützenhofener so eindeutig für seine Präsenz im Pfarrgemeinderat votiert haben.

 

Wir haben heute im Bischofsrat den komplexen Fall Stützenhofen eingehend beraten und einhellig folgenden Beschluss gefasst:

1.            Die Diözesanleitung erhebt keinen Einspruch gegen die Wahl und ihr Ergebnis.

2.            Der Bischofsrat gibt den Auftrag, in der Pfarrgemeinderatsordnung die Voraussetzungen für eine Kandidatur im Kontext weitergehender Überlegungen zu Wesen und Aufgabe des Pfarrgemeinderats präziser zu fassen.“

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