Neuerliche Intensivierung der Covid19-Präventionsmaßnahmen
- Mitfeiernde tragen während des gesamten Gottesdienstes einen Mund-Nasenschutz.
- Der Dialog „Der Leib Christi – Amen“ vor der Kommunionspendung entfällt.
- KommunionspenderInnen tragen während der Spendung der Kommunion einen Mund-Nasenschutz.
Zusätzlich ab 21. September geltende Richtlinien, finden Sie hier.
Die aktuelle Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz behält darüber hinaus ihre Wirksamkeit.
Des weiteren gilt es auch weiterhin auf den Mindestabstand und Hygienemaßnahmen zu achten.
Darüberhinaus verweisen wir auf den Brief des Generalvikars vom 20. August 2020.
Berücksichtigung der Corona-Ampel
Ähnlich wie der öffentliche Bereich arbeitet die Bischofskonferenz an detaillierten Regelungen, die sich an den Ampelphasen orientieren werden.
Bis zu deren Veröffentlichung empfehlen wir für Regionen, die auf mittleres Risiko (gelb) „gestellt“ sind, für die Feier von Gottesdiensten:
- dauerhaftes Tragen von Mund-Nasenschutz für alle Mitfeiernden (ausgenommen Priester, Diakone, LektorInnen, KantorInnen während der Ausübung ihres Dienstes)
- Reduktion des gemeinsamen Gesanges