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2019 Standortbestimmung

Im Herbst 2018 startete eine Standortbestimmung im Diözesanen Enticklungsprozess mit Blick auf Jüngerschaft und Mission und die Entwicklung der Strukturen.

Mit Februar 2019 werden die weiteren Weichen im Diözesanen Entwicklungsprozess APG2.1 gestellt werden. In der Dechantenwoche 2015 wurde für das Jahr 2019 eine Standortbestimmung vereinbart, um zu sehen, wie sich die Anzahl der Projekte zur Bildung einer gemeinsamen Pfarre mit Teilgemeinden auf freiwilliger Basis entwickelt. Neben dieser strukturellen Frage dient die Standortbestimmung 2019 – nach der Seelsorgestudie 2016 – auch einer inhaltlichen Auswertung der pastoralen Schwerpunkte von Jüngerschaft und Mission. Dazu wird anhand der 7 Punkte des Hirtenbriefs 2015 erhoben, welche Aktivitäten in den Entwicklungsräumen dazu gesetzt wurden. Zudem werden die Pastoralkonzepte der Pfarren bzw. Entwicklungsräume gesichtet und ausgewertet.

 

Der Pastoralamtsleiter Markus Beranek erklärt im Interview mit dem DerSonntag die Anliegen des Briefs.

 

Stellungnahme des Bischofsrates der Erzdiözese Wien zur Weiterarbeit im Anschluss an die Standortbestimmung des diözesanen Entwicklungsprozesses APG 2.1


Unser Erzbischof hat unseren Weg im diözesanen Entwicklungsprozess mit den zwei Stichworten Mission (die Freude am Glauben teilen und daraus die Welt verändern) und Jüngerschaft (aus der Beziehung mit Jesus das eigene Leben verwandeln lassen) zusammengefasst und der Diözese als Auftrag mitgegeben. Der dritte Begriff Struktur macht die Herausforderung deutlich, dass viele unserer kirchlichen und pfarrlichen Strukturen in bestimmten historischen Kontexten entstanden sind und deshalb immer wieder den Erfordernissen der Zeit angepasst werden müssen. Auftakt für diese strukturelle Neuordnung der Diözese gaben die „Leitlinien für den Diözesanen Entwicklungsprozess APG 2.1” im Jahr 2012.

 

Nächste Schritte

Im Herbst 2018 begann eine Standortbestimmung, in die die Ergebnisse der Seelsorgerstudie, die Diözesanversammlung, die Befragung der Entwicklungsräume, das Treffen des Erzbischofs mit den Mitgliedern der drei pastoralen Vikariatsräte und die Arbeit auf der Dechantenwoche mit eingeflossen sind.

Wir sehen, dass gemeinsame Initiativen mehrerer Gemeinden wachsen und dass gleichzeitig viele Gemeinden Zeit brauchen, um das Miteinander in größeren Räumen einzuüben. Der Erzbischof hat in der Klausur mit der Steuerungsgruppe des diözesanen Entwicklungsprozesses folgende Punkte beschlossen, die eine Hilfe auf diesem Weg sein sollen:

 

Ein diözesanes Leitbild formulieren und die Kommunikation der diözesanen Dienststellen mit den Pfarren neu strukturieren

  • Wir werden auf der Basis der Begriffe Mission, Jüngerschaft und Struktur das Leitbild der Diözese in einer partizipativen Form neu formulieren. Es ist auch als Hilfe für diözesane Dienststellen und Pfarren gedacht, Orientierung für ihre Prioritätensetzungen zu haben.  
  • Wir arbeiten an einer neuen, übersichtlicheren Form zur Kommunikation mit unseren pastoralen Zielgruppen, sodass Veranstaltungen und verschiedene Formen der Unterstützung schneller und übersichtlicher zu finden und noch mehr mit Hilfe der neuen Medien zugänglich gemacht werden.

 

Gemeinde nahe bei den Menschen durch einen größeren Rahmen stärken

  • Wir sind überzeugt, dass die Zukunft der Pfarren in einem größeren Miteinander liegt. Die Zielvorgabe der „Pfarre mit Teilgemeinden“ (davor „Pfarre Neu“) geht davon aus, dass bisherige Pfarren als einzelne Gemeinden in einer größeren Pfarre bessere Unterstützung finden und stärker ihre Stärken entfalten können. Die einzelnen Gemeinden sind ein unverzichtbarer Bestandteil, dass Kirche vor Ort lebendig bleibt. Dem wollen wir entsprechen und dabei auch am Ziel einer Pfarre mit Teilgemeinden festhalten.
  • Deshalb hat unser Erzbischof seine ursprüngliche Vorgabe (die darin bestand, dass bis zum Jahr 2022 80% der Pfarren mit Teilgemeinden errichtet sind) dahingehend konkretisiert, dass bis 2022 80% der Entwicklungsräume zumindest als Pfarrverband organisiert sein sollen. „Pfarrverband“ bedeutet, dass die einzelnen Pfarren rechtlich bestehen bleiben und ihre eigenen Pfarrgemeinderäte und Vermögensverwaltungsräte behalten können (die PGR Ordnung ermöglicht auch gemeinsame Gremien für mehrere Pfarren) und von einem gemeinsamen Pfarrer geleitet werden; weitere Priester, Diakone und Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten sind für den ganzen Pfarrverband ernannt. Der Pfarrverband ist eine verbindliche Form der Zusammenarbeit, die von einem Pfarrverbandsrat koordiniert wird.
    Deshalb werden die Bischofsvikare bis Ende November 2019 zusammen mit den Dechanten und Ordensoberen einen Zeitplan für die Errichtung 2022 erstellen und mit den Entwicklungsräumen gezielt Kontakt aufnehmen.
    Wir erleben, dass es noch mehr Informationen zum Diözesanprozess braucht. Wir arbeiten an einer Offensive, um Hauptamtliche und engagierte Ehrenamtliche über Anliegen, Ziele, Fakten und Mehrwert genauer zu informieren. (Etwa: „Was heißt Pfarrverband oder Pfarre mit Teilgemeinden ganz konkret?”)
  • Um der veränderten Situation in den größeren pastoralen Einheiten Rechnung zu tragen, hat der Erzbischof 2017 die Rahmenordnung „Liturgie in der Erzdiözese Wien“ in Kraft gesetzt. Wir werden gezielt Hilfestellungen geben, um die Ordnung in die Praxis umzusetzen.

Menschen befähigen und begleiten

  • In Zusammenarbeit mit den verschiedenen Ausbildungsvorgängen in der Diözese werden wir Anhaltspunkte formulieren, in denen „Jüngerschaftsschulung“ konkret wird.
  • Die größeren pastoralen Einheiten erfordern in einem neuen Maß die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten in Teams. Wir haben deshalb „Team³” als Pilotprojekt gestartet und werden es aus den Erfahrungen des ersten Durchganges entsprechend weiterentwickeln.
  • Dabei geht es um die Entwicklung einer „Leadershipkultur“, die maßgeblich darin besteht, dass Priester, Diakone und hauptamtliche Laien immer stärker ihre Rolle wahrnehmen können, Menschen zu selbstverantwortlichem Engagement in Kirche und Gesellschaft zu ermutigen und zu begleiten.

 

An der kontinuierlichen Entwicklung der pastoralen Praxis der Pfarren arbeiten

 

Hirtenbrief

Unser Erzbischof plant einen Hirtenbrief, in dem er aufgreift, was er im Zuge der Standortbestimmung gehört hat, und wird darauf ausführlich eingehen. In Verbindung damit werden auch die Leitlinien für den Diözesanen Entwicklungsprozess APG 2.1 neu überarbeitet.
Wir danken allen, die inmitten aller Herausforderungen die Freude am Glauben miteinander teilen und daran mitarbeiten, dass Kirche lebendig bleibt.
Von ganzem Herzen wünschen wir Ihnen eine gesegnete österliche Bußzeit!
 
Die Mitglieder des Bischofsrats

Dr. Markus Beranek, KR P. Petrus Hübner OCist, P. MMag. Gerwin Komma SJ, Lic. Dr. Nikolaus Krasa, Msgr. Dr. Walter Mick, Mag. Dr. Franz Scharl, GR EKan. P. Mag. Dariusz Schutzki CR, Dipl.-Ing. Mag. Stephan Turnovszky, Finanzdir. Ökonom Josef Weiss

Diözesaner Entwicklungsprozess APG2.1
Stephansplatz 6/1/5/501
1010 Wien

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