Eine Pfarre mit Teilgemeinden (=Pfarre Neu), die eine gemeinsame Rechtsperson hat, wird aus mehreren Pfarren gebildet. Sie hat einen gemeinsamen Pfarrer mit weiteren 2-4 Priestern. Die Teilgemeinden mit ihren bisherigen Kirchen werden von einem gewählten Gemeindeausschuss geleitet. Es gilt die Ordnung für den Pfarrgemeinderat (2016).
Darüber hinaus sollen in den nächsten Jahren die Themen "gemeinschaftliche Leitung", "ehrenamtliche Leitung der Gemeinden durch Laien" und "Entlastung der Menschen im direkten Dienst der Seelsorge" umgesetzt werden.
Unterstützung gibt es durch das Team für Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung.
Worlaut des Hirtenbriefs zum Thema Pfarre Neu |
Die Bildung einer Pfarre Neu aus mehreren Pfarren bleibt über die wertvollen Übergangsformen wie Seelsorgeraum und Pfarrverband hinaus das strukturelle Ziel des Entwicklungsprozesses.
Konkret bitte ich euch, einerseits zu überlegen, ob ihr im Entwicklungsraum bereit seid, schon in den nächsten Jahren den Schritt zur Pfarre Neu zu machen. Anderseits besprecht bitte bis zur kommenden Pfarrgemeinderatswahl mit eurem Bischofsvikar eure Perspektiven der nächsten Schritte: Die Errichtung eines Seelsorgeraumes, eines Pfarrverbandes oder einer Pfarre Neu.
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