Mittwoch 24. April 2024
Firmung

Das Sakrament der Firmung

Gefirmt zu werden, bedeutet mit dem Heiligen Geist gestärkt (von lat. confirmatio) zu werden. Das geschieht durch die Salbung mit Chrisamöl und Handauflegung. Die Firmung  ist - nach Taufe und Eucharistie - das dritte Sakrament der Aufnahme in die Kirche.

Die Firmung ist ein Sakrament, mit dessen gläubigem Vollzug die Gabe göttlicher Gnade verbunden ist.
Das lateinische Wort 'con(firmare)' --> festmachen, bekräftigen, von dem das Wort Firmung stammt, lässt erkennen, dass es bei diesem Sakrament um eine Bestärkung und Vertiefung der Taufe geht.

Was die Eltern bei der Taufe für das Kind versprochen haben, dazu sagt der junge Mensch bei seiner Firmung aus eigener Entscheidung 'ja'.

Für diejenigen, die als Kinder getauft wurden und zur Eucharistie geführt wurden, bildet die Firmung den Abschluss der stufenweise erfolgten Eingliederung in die Kirche. Damit gehört die Firmung zu den Eingliederungssakramenten in die Kirche.

Für das Firmsakrament sind mehrere Deutungsaspekte möglich:

  • Sakrament der Teilhabe an der Geistsendung (heilsgeschichtlicher Aspekt)
  • Sakrament der Beauftragung zur Mitarbeit an der Sendung der Kirche ekklesiolgischer Aspekt)
  • Sakrament der Vollendung der Taufe (liturgischer bzw. theologiegeschichtlicher Aspekt)
  • Sakrament der Mündigkeit (anthropologischer bzw. religionspädagogischer Aspekt)

Bei der Spendung der Firmung legt der Bischof dem Firmling die Hand auf den Kopf, zeichnet mit einem wohlriechenden Öl ein Kreuz auf die Stirn und spricht:

"Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist."

Dieser Ritus der Salbung ist sehr alt und entspringt den Königserhebungen im Alten Orient. Schon vor mehreren tausend Jahren wurden die Herrscher bei ihrer Krönung gesalbt. So sollte ihnen eine besondere Kraft verliehen werden. Die katholischen Christen glauben, dass in der Firmung der Geist Gottes auf sie herabkommt. Mit seinem Geist, meinen sie, will Gott bei den Menschen sein und ihnen helfen, das Leben in guter Weise zu bestehen.


Der Firmpate:
Der/Die Firmpate/in soll fähig und bereit sein, den jungen Menschen zu begleiten. Darum muss jeder, der das Patenamt übernimmt, das 16. Lebensjahr vollendet haben, gefirmt sein und aus einer christlichen Grundein-stellung heraus leben. Sinnvoll ist es, die Taufpaten auch als Firmpaten einzuladen. Es kann aber auch ein anderer katholischer Christ das Firmpatenamt übernehmen. Vater und Mutter können das Patenamt nicht bei ihren eigenen Kindern übernehmen.

Die Eltern der Firmlinge sind aufgerufen, ihr Kind in der Vorbereitungszeit aktiv zu begleiten, wozu u.a. das Gebet in der Familie und die gemeinsame regelmäßige Teilnahme an den Gottesdiensten gehören.

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