Die gültige gesetzliche Grundlage für das Anbringen von Kreuzen in Klassenzimmern findet sich im Religionsunterrichtsgesetz. Darin wird geregelt, dass in jenen Schulen, an denen der Religionsunterricht ein Pflichtfach ist und wo die Mehrzahl der Schüler der Schule einem christlichen Religionsbekenntnis angehört, in allen Klassenräumen vom Schulerhalter ein Kreuz anzubringen ist.