Der Bischof hat kirchenrechtlich in seiner Diözese umfassende Vollmachten. Er scheint eine eigenständige Gewalt zu haben, die doch jederzeit vom Papst abhängt und entzogen werden kann.
Der Bischof hat kirchenrechtlich in seiner Diözese umfassende Vollmachten. Er scheint eine eigenständige Gewalt zu haben, die doch jederzeit vom Papst abhängt und entzogen werden kann.
Wohl kein kirchliches Amt hat sich im Lauf der Geschichte immer wieder so stark verändert wie das Bischofsamt. Der Regensburger Kirchenhistoriker Klaus Unterburger über die Aufgaben, Chancen und Herausforderungen für die Bischöfe.
Welche Auswirkungen die Theologie und Pastoral von Papst Franziskus auf das Amt des Bischofs hat?
Für den Regensburger Kirchenhistoriker Klaus Unterburger, er spricht am 3. und 4. März bei den „Theologischen Kursen“ in Wien, steht eines fest: „Der Papst steht für den Primat der Seelsorge und die Option für die Armen, also die besondere Option für alle, die sich in einer existentiellen Notlage befinden“, sagt er.
Zugleich hat Unterburger große Hoffnungen: „Es wird spannend sein zu sehen, ob die vielen skeptischen Stimmen Unrecht haben, die meinen, er schaffe es nicht einmal, dieser Option bei den Bischofsernennungen zum Durchbruch zu verhelfen, da er als Einzelner gegen den kurialen Apparat keine Chance habe, der ihn einfach aussitzen werde.“
Unterburger: Wohl kein kirchliches Amt hat sich im Lauf der Geschichte immer wieder so stark verändert wie das Bischofsamt. Es lässt sich zeigen, dass die heutige Vorstellung von einem Bischof in vielem erst Ergebnis einer Neudefinition des 19. und 20. Jahrhunderts ist.
Macht man sich den historischen Gestaltwandel kirchlicher Ämter bewusst, dann wirft das auch ein anderes Licht auf heutige Debatten über eine sinnvolle Ausgestaltung der Dienste und Ämter in der Kirche.
Der naheliegende Grund dafür ist, dass die Kirche glaubwürdig und effektiv das Evangelium verkündigen soll und dass für die Frage, ob und wie dies gelingt, die Amtsfrage eine entscheidende ist. Gäbe es nicht zahlreiche Probleme, dann gäbe es auch die Diskussionen nicht.
Es gibt aber auch noch einen längerfristigeren Grund hierfür, denn seit dem 16. Jahrhundert ist die Kirche und ihre Struktur für Frömmigkeit und Theologie immer wichtiger geworden, was eine gewisse nicht ungefährliche Selbstbezüglichkeit der Blickrichtung mit sich gebracht hat.
Das Konzil orientierte sich stark an der Vätertheologe des 2. und 3. Jahrhunderts: Der Bischof repräsentiert in seiner Diözese die Gesamtkirche und in der Gesamtkirche seine Diözese. Er garantiert in seinem Bistum so die kirchliche Einheit, die in der Verkündigung des Evangeliums und der Feier der Sakramente zum Ausdruck kommt, vor allem in der Feier der Eucharistie.
Dem Bischofskollegium mit dem Papst als seinem Haupt kommt nach dem Konzil die oberste Gewalt in der Kirche zu. Offensichtlich ist das während Ökumenischer Konzilien, aber es muss auch die Kirchenverfassung während der Zeiten ohne Konzil prägen. Die Einrichtung der Bischofssynode war hier ein Versuch, dessen konkrete Ausgestaltung vielen als überaus unbefriedigend erschien.
Die entscheidende Dimension der Kirche ist nach Augustinus unsichtbar: Wir alle sind Glieder Christi, mit ihm verbunden und von ihm erlöst, das ist die Dimension der Gnade, das gemeinsame Christsein.
Ihm dient die äußere Seite, das kirchliche Amt; es ist so zu gestalten, dass die Verbundenheit mit Christus gefördert wird. Dann kann der Bischof für die Gläubigen da sein; ihm wird es nicht um die eigene Macht als Selbstzweck gehen.
Das Neue Testament kennt verschiedene Formen von Gemeinden mit verschiedenen Diensten und Ämtern, aber es spiegelt auch einen Entwicklungsprozess, in dem sich das Amt der „Episkopen“ ausbildet, das sich dann in nachneutestamentlicher Zeit zum „monarchischen Bischofsamt“ weiter entwickelt.
Klar ist aber auch: Entscheidend ist die eine apostolische Verkündigung, die Sendung, das Evangelium zu verkünden und die Sakramente zu spenden, die im Christusereignis selbst ihre Grundlage hat.
Auf den ersten Blick scheint die episkopale Verfassung in einem unüberbrückbaren Gegensatz zu den meisten aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen zu stehen. Die Dinge verflüssigen sich aber auf beiden Seiten, wenn man in einer konsequenten historischen Betrachtung erkennt, dass die Gegensätzlichkeiten vielfach auf nur kontingenten Annahmen und auf Missverständnissen beruhen. Luther hat das eine apostolische Amt im Prinzip immer anerkannt.
Der Bischof hat kirchenrechtlich in seiner Diözese umfassende Vollmachten. Andererseits lassen sich die heutigen Großdiözesen nicht effektiv autokratisch regieren. Egal, welche Akzente ein Bischof zudem setzt, er scheint die Zahl der Kirchenbesucher und die Überzeugungen der Gläubigen nur in sehr begrenztem Maße beeinflussen zu können. Dann ist da noch das irgendwie paradoxe Verhältnis zum Papstamt.
Der Bischof scheint eine eigenständige Gewalt zu haben, die doch jederzeit vom Papst abhängt und entzogen werden kann.
Univ.-Prof. Dr. Klaus Unterburger lehrt Mittlere und Neue Kirchengeschichte an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Regensburg
lautet das Semester-Thema der „Theologischen Kurse“.
Ort: Stephansplatz 3, Wien 1.
Anmeldung, Information:
01/ 51552-3708
23.2., 18.30-20 Uhr, Vortrag: „Meine Kirche im Licht der Päpste – von Pius XII. bis Franziskus“,
mit Weihbischof Helmut Krätzl.
3.3., 17-21 Uhr, Ökumenisches Kurz-Symposium: „Für euch bin ich nämlich Bischof“ (Augustinus) – „Die bischöfliche Vollmacht in Geschichte und Gegenwart der christlichen Kirchen“,
u. a. mit Univ.-Prof. Klaus Unterburger (Uni Regensburg),
MinR. Univ.-Prof. Karl Schwarz (Kultusamt im Bundeskanzleramt),
Mönchspriester Sabri Saliba Er (Uni Salzburg).
Podiumsgespräch:
Militärbischof Werner Freistetter (röm.-kath.)
Bischöfin Rosemarie Wenner, (evang.-methodistisch),
Patriarchaldelegat P. Tiran Petrosyan (armenisch-apostolisch).
4.3., 9-12 Uhr, Vortrag: „Ewig Gültiges – mit Ablaufdatum? Der Katholizismus des 19. Jahrhunderts und seine Wirksamkeit im Leben der Kirche heute“,
mit Univ.-Prof. Klaus Unterburger.
6.3., 13.3., 20.3. und 27.3.: 18.30-21 Uhr, Seminar (4-teilig): „Die Theologie der Reformatoren und die Antwort der katholischen Kirche. Luther – Melanchthon – Calvin – Zwingli – Konzil von Trient“,
mit Univ.-Lekt. Hubert Philipp Weber, Erzdiözese Wien.
8.3., 18.30-21 Uhr, Musik & Theologie: „Selig sind, die da Leid tragen, denn sie sollen getröstet werden. Johannes Brahms: Das menschliche Requiem“,
mit Generalvikar Nikolaus Krasa, Erzdiözese Wien,
und Günter Egger, Schottengymnasium Wien.
15.3., 18.30-21 Uhr, Vortrag: „Bilderverehrung und Bilderverbot. Zur Kontroverse in den monotheistischen Religionen vom 2. bis zum 8. Jahrhundert“,
mit Alexander Kraljic, Anderssprachige Gemeinden der Erzdiözese Wien.
22.3., 18.30-21 Uhr, Vortrag: „Der Opfertod Jesu – Revolution im Gottesbild?“,
mit Erhard Lesacher, Theologische Kurse.
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