In der aktuellen Pflegedebatte drängt die Caritas Bund und Länder, sich rasch auf eine gemeinsame Finanzierung des Kostenersatzes für den Pflegeregress zu einigen.
In der aktuellen Pflegedebatte drängt die Caritas Bund und Länder, sich rasch auf eine gemeinsame Finanzierung des Kostenersatzes für den Pflegeregress zu einigen.
Seit Jahresbeginn ist es den Ländern untersagt, auf das Vermögen von Personen, die in stationären Pflegeeinrichtungen betreut werden, zurückzugreifen.
In der aktuellen Pflegedebatte drängt die Caritas Bund und Länder, sich rasch auf eine gemeinsame Finanzierung des Kostenersatzes für den Pflegeregress zu einigen. Ohne einer solchen Finanzierung drohe die im Vorjahr erreichte Abschaffung, die "ein echter Fortschritt für die Betroffenen" gewesen sei, zu einem "Rückschritt" zu werden, mahnte Caritas-Präsident Michael Landau am Mittwoch, 14. Februar 2018 per Aussendung.
Im Vorjahr hatte der Nationalrat mit breiter Mehrheit für eine Abschaffung des Pflegeregresses gestimmt. Seit Jahresbeginn ist es den Ländern untersagt, auf das Vermögen von Personen, die in stationären Pflegeeinrichtungen betreut werden, zurückzugreifen. Der Bund dürfe jetzt aber "Länder, Träger, vor allem aber die zu pflegenden Menschen in Österreich nicht im Stich lassen", so der Caritas-Präsident. Betroffene benötigten "Sicherheiten und keine Fragezeichen" in Sachen qualitätsvolle und für alle Menschen leistbare Pflege.
Trotz Abschaffung des Pflegeregresses sei mittelfristig eine "ganzheitliche Pflegereform" unersetzbar, so Landau weiter. Angesichts der prognostizierten Verdoppelung der über-80-Jährigen bis zum Jahr 2050 auf insgesamt rund eine Million Männer und Frauen sei "eine neue und solidarische Finanzierung der Pflege", notwendig. Der Pflegefonds solle dazu ab 2021 in ein fixes Gesetz für dauerhafte Finanzierungssicherheit übergeführt werden und ein "starkes Instrument der Steuerung, der Finanzierung und der Qualitätssicherung" werden, betonte der Caritas-Präsident.
Als weiteres Anliegen wiederholte Landau seine Forderung nach der bundesweiten Harmonisierung von Qualitäts-, Versorgungs- und Finanzierungsstandards bis zum Jahr 2021. "Umfang, Qualität und Kosten der Pflege dürfen künftig nicht länger vom Wohnort abhängen." Nur durch ein Reagieren in der Gegenwart könne auch in Zukunft eine an der Würde des Menschen Maß nehmende Pflege sichergestellt werden.