Die Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich hat am Freitag, 15. Juni 2018 den österreichischen Staat an seine Pflicht und Verantwortung erinnert, das Menschenrecht auf Asyl zu wahren.
Die Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich hat am Freitag, 15. Juni 2018 den österreichischen Staat an seine Pflicht und Verantwortung erinnert, das Menschenrecht auf Asyl zu wahren.
Appell betrifft auch Anerkennung von Taufscheinen oder Mitgliedschaftsbestätigungen sowie Bestätigungen über den Besuch des Taufunterrichts durch die Behörde als voll gültige Bestätigung einer aufrichtigen Konversion.
Die Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich hat am Freitag, 15. Juni 2018 den österreichischen Staat an seine Pflicht und Verantwortung erinnert, das Menschenrecht auf Asyl zu wahren. "Die österreichische Bundesregierung soll die Verpflichtungen, die ihr aus der Genfer Flüchtlingskonvention erwachsen, ernst nehmen", heißt es in der Resolution, die die in Wien zusammengetretene Generalsynode einstimmig verabschiedete.
Schutzsuchende gastlich aufzunehmen, gehöre zum Grundauftrag der christlichen Gemeinde. Daher würden, so die Generalsynode, die evangelischen Kirchen und ihre Gemeinden weiterhin einen "aktiven und positiven Beitrag" zu Unterstützung Asylsuchender leisten.
Konkret gefordert werden in der Resolution Respekt vor der Arbeit haupt- und ehrenamtlicher kirchlicher Helferinnen und Helfer, die Asylwerbende begleiten, eine weiterhin unabhängige Rechtsberatung für Asylsuchende, Fortführen der bewährten dezentralen Unterbringungen, die sich positiv auf die Integration auswirken, die Gewährung der bedarfsorientierten Mindestsicherung für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, ein Abschiebestopp nach Afghanistan, legale Wege zum Recht auf Asyl ebenso wie die Anerkennung von Taufscheinen oder Mitgliedschaftsbestätigungen für eine aufrichtige Konversion. "Von der Evangelischen Kirche A.B. und der Evangelischen Kirche H.B. ausgestellte Taufscheine oder Mitgliedschaftsbestätigungen bei Übertritt von einer anderen christlichen Konfession sowie Bestätigungen über den Besuch des Taufunterrichts sind von der Behörde als voll gültige Bestätigung einer aufrichtigen Konversion anzuerkennen", fordert die Synode.