Arbeitszeit auf Sonn- und Feiertage ausdehnen?
Arbeitszeit auf Sonn- und Feiertage ausdehnen?
Geplantes Gesetz berühre "sensible Bereiche", die nur "im gesellschaftlichen Gesamtkonsens" verändert werden sollten - Bedenken im Bezug auf die Religionsfreiheit
Deutliche Kritik am Gesetzesvorhaben der Regierungsparteien, die Arbeitszeit bei besonderem Arbeitsbedarf durch Überstunden auf Sonn- und Feiertage auszudehnen, kommt nun auch von der Evangelischen Kirche. In einer Stellungnahme spricht sich das Leitungsgremium der Evangelischen Kirche A. und H.B. am Dienstag dezidiert für die Beibehaltung der Sonntagsruhe aus.
Gesetzliche Regelungen über die tägliche Höchstarbeitszeit, die wöchentliche Höchstarbeitszeit sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen seien "sensible Bereiche", die nur "im gesellschaftlichen Gesamtkonsens" getroffen werden sollten. Einer möglichen Gesetzesänderung müssten "ausführliche und intensive Begutachtungen" und "intensive Gespräche" mit den Sozialpartnern vorausgehen, heißt es in der Stellungnahme, die dem Präsidium des Nationalrates und anderen politischen Entscheidungsträgern übermittelt wurde.
Bedenken hat die Kirche auch im Bezug auf die Religionsfreiheit, schließlich würden Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen nicht nur durch Pfarrer, sondern auch durch ehrenamtliche Mitarbeiter gehalten. Die neue Regelung bedeute, "dass plötzlich Betriebsräte und Arbeitsinhaber darüber entscheiden, ob an bestimmten Sonn- und Feiertagen ein ehrenamtlicher Mitarbeiter einen Gottesdienst halten kann", so der Oberkirchenrat. Dadurch greife die geplante Änderung in die verfassungsgesetzlich gewährleistete Religionsfreiheit ein.
Problematisch ist für die Kirche auch, dass Dienstnehmer für die Ablehnung der Arbeit an Sonn- und Feiertagen detaillierte Gründe für ihr ehrenamtliches religiöses Engagement nennen müssten. Hier stelle sich die Frage, ob dies "nicht gesetzlich diskriminierend" im Sinne der Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie sei. Letztlich würden dann Arbeitsgerichte darüber entscheiden, ob eine Mitarbeit in einem Gottesdienst rechtlich relevant sei. Dies wiederum, so der Evangelische Oberkirchenrat, stelle einen "unzulässigen Eingriff in die inneren Angelegenheiten" der Evangelischen Kirchen in Österreich dar.
Zudem hält die Kirche fest, dass an Sonn- und Feiertagen die öffentliche Religionsausübung im Rahmen der Gottesdienste und vieler anderer Veranstaltungen erfolge. Das "biblisch angeordnete Gebot der Sonntagsruhe" habe außerdem eine "weitere tiefe Bedeutung" für das gemeinsame und familiäre Leben.