Die Caritas berät in ihrer täglichen Arbeit Asylwerber.
Die Caritas berät in ihrer täglichen Arbeit Asylwerber.
Rechtsberatung für Flüchtlinge soll weiterhin von unabhängigen Organisationen getragen werden. Forderung nach Einrichtung von Härtefallkommissionen in allen Bundesländern.
Eine unabhängige Rechtsberatung für Flüchtlinge und Asylwerber muss in Österreich erhalten bleiben. Das hat die Katholische Aktion Österreich im Anschluss an ihre jüngste Herbst-Konferenz gefordert, an der Delegierte aus ganz Österreich teilnahmen. Wörtlich heißt es in der am Dienstag, 23. Oktober 2018 veröffentlichten Stellungnahme zu der von Innenminister Herbert Kickl angekündigten umfangreichen Neustrukturierung des Asyl- und Fremdenwesens im Innenministerium: "Was auf den ersten Blick als sinnvolles Ziel erscheint, nämlich die vorhandenen Ressourcen und das vorhandene Know-how im Bereich Asyl- und Fremdenwesen ab Jänner 2019 in einer neuen Sektion zu bündeln, könnte sich bei genauerem Hinsehen als Angriff auf den Rechtsstaat entpuppen."
Dem Vernehmen nach werde auch über eine Verstaatlichung der Rechtsberatung von Asylsuchenden nachgedacht. Dadurch würde allerdings "die unabhängige Rechtsberatung de facto eingestellt", weil in diesem Fall weisungsgebundene Bedienstete des Ministeriums jene Menschen beraten und vertreten müssten, die zuvor von der gleichen Behörde einen negativen Bescheid bekommen haben, gab die KAÖ zu bedenken. "Das widerspricht allen Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit."
Die Katholische Aktion forderte eine Lösung, die den Verpflichtungen aus der Europäischen Grundrechtecharta und der Menschenrechtskonvention entspricht. Sie appellierte an Bundeskanzler Sebastian Kurz und die Regierung, die Unabhängigkeit der Rechtsberatung für schutzsuchende Menschen auch in Zukunft gesetzlich zu gewährleisten.
Weiter schlägt die katholische Laienorganisation die Einrichtung von Härtefallkommissionen für Asylwerber vor, die von Abschiebung bedroht sind. Diese Einrichtung soll in Härtefällen alternative Lösungen zu einer Abschiebung vorschlagen und die Möglichkeiten des humanitären Bleiberechts ausschöpfen helfen. Solche Kommissionen sollten in allen Bundesländern eingerichtet werden, so die Forderung.
Die KAÖ wies darauf hin, dass es in den verschiedenen Instanzen der Asylverfahren immer wieder zu Mängeln kommt. So werden - wie etwa eine Dokumentation der Plattform für Menschenrechte Salzburg, die von zahlreichen christlichen Einrichtungen mitgetragen ist, zeigt - Trauma-Folgestörungen in der Einvernahme oft nicht ausreichend berücksichtigt. Auch wichtige Gründe für den Antrag auf internationalen Schutz oder für ein humanitäres Bleiberecht fänden oft wenig Berücksichtigung oder kämen aufgrund von Übersetzungsproblemen nicht zur Sprache. Auch sei der Rechtsschutz für Asylwerber im Verfahren häufig mangelhaft, ebenso die Einschätzung der Lage in den Herkunftsländern der Flüchtlinge, zeigte die Katholische Aktion Missstände auf. Auch bereits erfolgte Integrationsleistungen seitens der Asylwerber - etwa ein Lehrverhältnis - würden nicht immer ausreichend gewürdigt. Die Bundesregierung wolle den Zugang zur Lehre für Asylwerber sogar wieder unmöglich machen.
In Salzburg verhandelt die Plattform für Menschenrechte daher derzeit mit dem Land, eine Härtefallkommission einzurichten. Das Gremium soll mit Fachleuten u.a. aus den Bereichen Menschenrechte, Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie Medizin oder Psychiatrie besetzt sein. "Uns ist bewusst, dass eine solche Kommission keinerlei rechtliche Kompetenz besitzt, Asylverfahren nach dem letztinstanzlichen Entscheid neu aufzurollen", so die Katholische Aktion. Sie solle aber einzelne Härtefälle, wenn Asylverfahren in letzter Instanz negativ entschieden wurden, nochmals prüfen "und gegebenenfalls Alternativen zu einer Abschiebung vorschlagen".