"Dass Evangelische nun einen Urlaubstag nehmen müssen, um am Karfreitag den Gottesdienst besuchen zu können, lehnen wir strikt ab“, schreibt Bischof Michael Bünker.
"Dass Evangelische nun einen Urlaubstag nehmen müssen, um am Karfreitag den Gottesdienst besuchen zu können, lehnen wir strikt ab“, schreibt Bischof Michael Bünker.
Wer nach der neuen gesetzlichen Regelung am Karfreitag seinen "persönlichen Feiertag" geltend machen will, muss dies bis 5. April beim Arbeitgeber bekanntgeben.
Der lutherische Bischof Michael Bünker hat an die evangelischen Christen in Österreich appelliert, ein Zeichen für die Bedeutung des Karfreitags zu setzen und an diesem Tag die Gottesdienste zu besuchen. "Zeigen wir, wie wichtig der Karfreitag ist!", so der Bischof laut Evangelischem Pressedienst epdö am Mittwoch, 27. März 2019 in einem Offenen Brief, der sich an evangelische Christinnen und Christen richtet.
Die vielen Kreuze im öffentlichen Raum zeigen, so Bünker, wie tief der Karfreitag "in unserer Kultur verwurzelt" sei. "Für uns Evangelische ist der Karfreitag besonders wichtig. Im Kreuz sehen wir Gottes Hingabe und Liebe. Karfreitag ruft auf, den Leidenden zu helfen und Leid, wo immer möglich, zu verhindern", erklärt der Bischof und betont: "Daher war es ein guter Schritt, dass der Karfreitag ein gesetzlicher Feiertag für Evangelische und Altkatholische in Österreich wurde. Es war auch eine Anerkennung der Evangelischen Kirche als Minderheit nach Jahrhunderten der Unterdrückung in Österreich."
Durch die neue gesetzliche Regelung der Bundesregierung sei "diese gute Regelung" aufgehoben und den Evangelischen "der Karfreitag als Feiertag genommen" worden. Die davor im Raum stehende Lösung eines "halben Feiertags" hätte das evangelische Gottesdienstleben vollkommen zerstört, so Bünker. Dass es dazu nicht kam, habe bei ihm zunächst Erleichterung ausgelöst. "Aber dass Evangelische nun einen Urlaubstag nehmen müssen, um am Karfreitag den Gottesdienst besuchen zu können, lehnen wir strikt ab." Darüber hinaus prüfe die Evangelische Kirche rechtliche Schritte gegen die neue Regelung.
Wer nach der neuen gesetzlichen Regelung am Karfreitag seinen "persönlichen Feiertag" geltend machen will, muss dies bis 5. April (zwei Wochen vor Karfreitag) beim Arbeitgeber bekanntgeben.