Asylwerber sollen bereits während des laufenden Verfahrens freiwillig einer sinnvollen und bezahlten Tätigkeit nachgehen können, von der Festlegung eines Höchstbetrags zur Abgeltung dieser gemeinnützigen Tätigkeiten sollte jedoch abgesehen werden. Das betont der Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz, Peter Schipka.