Nach den neuen gesetzlichen Regelungen werden Übergriffe gegenüber Schutzbedürftigen im Vatikan als Offizialdelikte verfolgt, also auch ohne die Anzeige eines Geschädigten. Unterlässt ein kirchlicher Amtsträger eine Meldung an die Justiz, droht ihm eine Geldstrafe. Kirchliche Justizbeamte, die die Anzeige unterlassen, können mit einer Haftstrafe von ein bis sechs Monaten bestraft werden.