Die in Österreich anhaltende Diskussion über die relative Verschlechterung des staatlichen Pensionssystems hat die Erzdiözese Wien veranlasst mit Unterstützung des Betriebsrates ein Modell der betrieblichen Pensionsvorsorge zu entwickeln, dass es allen Erzdiözese-Mitarbeitern ermöglicht, aus Lohn/Gehalt, Beiträge „Brutto für Netto“ zugunsten einer Betriebspension anzusparen.
Diese Möglichkeit ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Z 15 a Einkommensteuergesetz, das für jeden Mitarbeiter einen jährlichen Bruttoentgeltverzicht von EUR 300.- p.a. und eine „Brutto für Netto“ Einzahlung in eine Versicherung zulässt. Da sich die Erzdiözese bei einem Wegfall eines Teils des Bezuges Lohnnebenkosten erspart – derzeit 4,5 Prozent oder ca. EUR 14.- p.a. – hat das Personalreferat entschieden, diesen Vorteil zur Gänze an die Mitarbeiter weiterzugeben. Der tatsächliche Umwandlungsbetrag beträgt daher lediglich brutto EUR 287.- p.a., obwohl tatsächlich EUR 300.- p.a. in die Versicherung einbezahlt werden. Der entsprechende Nettoeinsatz des Erzdiözese-Mitarbeiters beträgt je nach Steuerprogression netto EUR 144.- / 149.- / 167.- / 187.- oder 215.- p.a..
Dies ist nach wie vor die attraktivste betriebliche Sparform, die es in Österreich gibt und darf von niemandem ausgelassen werden.
Es wird Ihnen somit monatlich brutto EUR 23,92 oder nach Steuerprogression netto EUR 12.- / 12,42 / 13,84 / 15,5 oder 17,92 einbehalten.
Die Sozialversicherungsbasis bleibt unberührt, sodass keine Verschlechterung der ASVG-Ansprüche durch die Bruttoentgeltumwandlung zu befürchten ist.
Alle arbeitsrechtlichen Ansprüche, auch das 13. und 14. Monatsgehalt, bleiben ebenfalls unberührt.
Die Beiträge werden unversteuert in einen auf das 65. Lebensjahr abgestellten Versicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht und Mindestverzinsungsgarantie von derzeit noch 1,5 Prozent bei der Sparkassen Versicherung AG einbezahlt. Die Veranlagung der Gelder erfolgt ausschließlich in festverzinsliche Anleihen. Ab dem Bezug einer gesetzlichen Alterspension, oder bei Bedarf auch schon früher, besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer steuerfreien Kapitalabfindung oder einer steuerfreien Zusatzrente.
Dem Mitarbeiter steht es weiters frei auch über EUR 286.- p.a. hinausgehend Beiträge (allerdings aus dem Nettoeinkommen und ohne Firmenzuzahlung) zu denselben günstigen Firmenkonditionen in das Erzdiözese Wien-Pensionsmodell einzuzahlen.
Den Antrag dazu finden Sie im Mitarbeiterportal. (Unter dem Punkt Personal/Unterstützung/Pensionsvorsorge)