Der Herr ist mein Hirte,
nichts wird mir fehlen.
Er lässt mich lagern auf grünen Auen
und führt mich zum Ruheplatz am Wasser.
Psalm 23, 1-2
Ja, für den Begräbnisleitungsdienst werden vom Diözesanbischof sowohl pfarrlich angestellte Pastoralassistenten/Pastoralassistentinnen als auch ehrenamtliche Begräbnisleiter/Begräbnisleiterinnen beauftragt. Diese Tätigkeit bedingt eine entsprechende kirchliche Ausbildung und darf nur im Auftrag einer Pfarre und/oder dem Referat Einsegnungsdienst ausgeübt werden.