Donnerstag 18. April 2024

Ist auch eine Kirchenaufbahrung möglich?

Ja, eine Kirchenaufbahrung bedingt allerdings die Zustimmung der jeweiligen Pfarre der gewünschten Pfarrkirche sowie die katholische Kirchenzugehörigkeit des/der Verstorbenen.

Für eine/n aus der Kirche ausgetretene/n Verstorbene/n gibt es keine Kirchenaufbahrung.

Referat Einsegnungsdienst
Simmeringer Hauptstraße 234
1110 Wien

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