Ist auch eine Kirchenaufbahrung möglich?
Ja, eine Kirchenaufbahrung bedingt allerdings die Zustimmung der jeweiligen Pfarre der gewünschten Pfarrkirche sowie die katholische Kirchenzugehörigkeit des/der Verstorbenen.
Für eine/n aus der Kirche ausgetretene/n Verstorbene/n gibt es keine Kirchenaufbahrung.