Der Pfarrgemeinderat (abgekürzt PGR) ist ein Gremium in einer katholischen Pfarrgemeinde/Kirchengemeinde, das sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammensetzt. Zu den amtlichen Mitgliedern gehören der zuständige Pfarrer, die anderen Pfarrgeistlichen und die pastoralen Mitarbeiter.
In der Erzdiözese Wien wurden im Rahmen der Wiener Diözesansynode mit 1. Jänner 1971 Pfarrgemeinderäte eingeführt, der "den Pfarrer bei der Leitung der Pfarre mitverantwortlich unterstützt, die Fragen des pfarrlichen Lebens berät und entscheidet und für die Durchführung der Beschlüsse sorgt" (WDBl 1971/1).