2024-07-02: KIS - Wichtige Informationen
Ausstellung von Taufscheinen
Arbeitsanweisung Ordinariatskanzler Dr. Gerald Gruber:
Für die Anmeldung zur Erstkommunion bzw. Firmung ist die Vorlage eines Taufscheines nur dann erforderlich, wenn die Daten nicht aus dem Matrikenprogramm KIS abgerufen werden können.
Um vermeidbaren Aufwand bei der Ausstellung von Taufscheinen durch das Diözesanarchiv zu vermeiden, wird ersucht, sich in den Pfarren zunächst der tagesaktuell abrufbaren Daten aus KIS zu bedienen und nur in notwendigen Fällen unsere Gläubigen um die Vorlage von aktuellen Taufescheinen zu bitten.