Mittwoch 1. Mai 2024

Die Wohnpfarre

 

Wohnpfarre von röm.-kath. Verstorbenen

Die Wohnpfarre eines/einer Verstorbenen wird laut Meldezettel und dem “Strassenverzeichnis der Erzdiözese Wien-Teil Wien” festgestellt.

 

Soll ein von außerhalb Wiens stammende/-r Verstorbene/-r in Wien bestattet warden, so gilt die für den ausgewählten Friedhof zuständige Pfarre (“Friedhofs-Pfarre) als verantwortliche Wohnpfarre.

 

Wenn ein/-e Verstorbene/-r mit ordentlichem Wohnsitz in Wien außerhalb Wiens beerdigt werden soll, so wird die auswärtige “Friedhofspfarre” zur zuständigen Wohnpfarre.

 

 

Referat Einsegnungsdienst
Simmeringer Hauptstraße 234
1110 Wien

E-Mail schreiben
Datenschutzerklärung
Darstellung: Standard - Mobil