Der Herr ist mein Hirte,
nichts wird mir fehlen.
Er lässt mich lagern auf grünen Auen
und führt mich zum Ruheplatz am Wasser.
Psalm 23, 1-2
1. Es ist der Kirche ein großes Anliegen, allen ihren Gläubigen ein kirchliches Begräbnis nach dem röm.-kath. Ritus zuteilwerden zu lassen. Das kath. Glaubensbekenntnis stellt eine verbindliche Willensbezeugung der Verstorbenen dar und verpflichtet zu einer kirchlichen Einsegnung.
2. Bei Fragen von Begräbnisbestellern bezüglich kirchlicher Vorschriften (bzw. über mögliche Ausnahmen) oder betreffende Erläuterungen zu den kirchlichen Begräbnisgebühren und der gleichen, erhalten Sie Auskunft vom Referat Einsegnungsdienst.
3. Bei der Vereinbarung von Begräbnisgestaltungen ist darauf zu achten, dass durch gegebenfalls individuelle Bestattungs-Zeremonien der Seriosität der Kath. Kirche kein Schaden in irgendeiner Form entsteht.