Sonntag 1. März 2026

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Pfarre Engelhartstetten

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Chronik
Amtseinführung Pfarrer Neidhart am 22. April 2023

Vergelt's Gott für Ihre Unterstützung!

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Namenstage Hl. Albinus, Hl. David von Menevia, Hl. Roger, Hl. Hilarius von Rom, Hl....

DIE QUADRAGESIMA  FASTENZEIT – ÖSTERLICHE BUSSZEIT

 

Die Quadragesima dient der Vorbereitung auf die Feier des Todes und der

Auferstehung Christi. Die Liturgie der Vierzig Tage bereitet die Gläubigen auf

die Feier des Ostergeheimnisses durch Taufgedächtnis und tätige Buße vor.

Die Volksandachten, die zur Quadragesima gehören, z. B. die Kreuzwegandacht, sollen gepflegt und mit liturgischem Geist erfüllt werden, sodass die Gläubigen durch sie leichter zur Feier des Paschamysteriums Christi hingeführt werden.

 

Empfang der Ostersakramente

Die Feier der Eucharistie bewirkt die volle Gemeinschaft der Getauften mit dem Herrn und stellt die Einheit der Kirche sichtbar dar. Die Kirche empfiehlt daher nachdrücklich den Gläubigen, wenn sie an der Eucharistiefeier teilnehmen, die heilige Kommunion zu empfangen; sie verpflichtet sie, das wenigstens einmal im Jahr, in der Osterzeit, zu tun (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche 1417, can. 920 CIC).

Wer sich einer schweren Sünde bewusst ist, soll im Bußsakrament seine

Sünden bereuen und aufrichtig bekennen, damit ihm im Namen Gottes die

Vergebung zugesagt werden kann und so die volle Gemeinschaft mit Gott und

der Kirche wieder hergestellt ist (vgl. can. 916).

Auch den Gläubigen, die keine schweren Sünden zu beichten haben, wird

zur Erneuerung und Vertiefung der Bußgesinnung sowie zur sakramentalen

Sündenvergebung die öftere Feier des Bußsakramentes empfohlen. Sie fördert

zudem die Selbsterkenntnis und trägt zur inneren Reife bei.

 

Fasten- und Abstinenzgebot

Das Abstinenzgebot (Verzicht auf Fleisch speisen) am Aschermittwoch

und Karfreitag verpflichtet vom 14. Lebensjahr an. Das an diesen beiden

Tagen auch geltende Fastengebot (Einschränkung des Essens auf nur eine Sättigung am Tag) verpflichtet vom vollendeten 18. bis zum Beginn des 60. Lebensjahres (vgl. can 1252).

 

Freitagsopfer

Alle Freitage des Jahres sind im Gedenken an das Leiden und Sterben des

Herrn kirchliche Bußtage, an denen die Gläubigen zu einem Freitagsopfer verpflichtet sind; ausgenommen sind die Freitage, auf die ein Hochfest fällt. Das

Freitagsopfer kann verschiedene Formen annehmen: Verzicht auf Fleischspeisen,

der nach wie vor sinnvoll und angemessen ist; spürbare Einschränkung

im Konsum, besonders bei Genussmitteln; Dienste und Hilfeleistungen

für den Nächsten. Das durch das Freitagsopfer Ersparte sollte mit Menschen

in Not geteilt werden.

 

Ich wünsche Ihnen eine gesegnete Fastenzeit
Pfarrer Erich Neidhart

Evangelium von heute Mt 17, 1–9 Er wurde vor ihnen verwandelt; sein Gesicht leuchtete wie die Sonne
Pfarrverband Orth-Engelhartstetten
Kirchenpl. 4
2304 Orth an der Donau

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