Samstag 20. April 2024
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Do., 04. Juli 2024
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Gemeinde gründen

Teilgemeinde einer Pfarre werden

Die Gründung von Gemeinden ist ein erklärtes Ziel des Diözesanprozesses. Neben den Pfarren, die Teilgemeinden einer Pfarre Neu werden, können auch neue Gemeinschaften und Gruppen Teilgemeinde einer Pfarre werden.

Was ist eine Gemeinde?

  • Gott sammelt sein Volk um einen „Kristallisationspunkt“ ihres Zusammenseins.
  • Eine Gemeinde trifft sich regelmäßig zum Gottesdienst.
  • In der Gemeinschaft der Gemeinde konkretisieren sich – in unterschiedlicher Intensität und Ausprägung – die Grundvollzüge der Kirch: Liturgie – Verkündigung – Diakonie.
  • Eine Gemeinde wahrt die Einheit mit der Diözese bzw. der Gesamtkirche.
  • Viele örtliche von Laien geleitete Filialgemeinden bilden gemeinsam eine neue Pfarre, die von Priestern und Laien gemeinschaftlich unter der Letztverantwortung eines Pfarrers geleitet wird. (Leitlinien 2012).


Teilgemeinde einer Pfarre zu sein, bedeutet:

  • Einen Versammlungsort zu haben.
  • Gemeinsam mit den anderen Teilgemeinden Verantwortung für die Pfarre zu übernehmen.
  • Eine Leitungsstruktur zu haben.
  • Die personellen und finanziellen Ressourcen der Pfarre mit den anderen Teilgemeinden zu teilen.
  • Die Pfarre als übergeordnete Ebene zu akzeptieren (inkl. Pfarrbuchhaltung).
  • Eine Kostenstelle in der Buchhaltung zu haben.

 

Wie wird man eine  Teilgemeinde einer Pfarre (GO für Pfarrgemeinderäte, 6.2.)

  • Katholische Gemeinschaften können den Status einer Teilgemeinde mit entsprechendem Recht auf Vertretung im PGR beantragen, wenn sie im Gebiet der Pfarre verortet sind. Sie müssen sich, um Teilgemeinde einer Pfarre werden zu können, angemessen an der Sendung und dem Auftrag der Pfarre beteiligen.
  • Der Antrag auf Anerkennung als Teilgemeinde wird an den PGR gerichtet. Der PGR hat dabei das Recht, den an ihn herangetragenen Antrag zu befürworten oder sich dagegen auszusprechen oder Bedingungen zu beantragen.
  • Auf Beschluss des PGR wird die Teilgemeinde vom Pfarrer errichtet. Sie bildet einen Gemeindeausschuss und verwaltet das ihr zugewiesene Budget. Der PGR beauftragt den VVR mit der Einrichtung einer Kostenstelle. Die Anerkennung der Teilgemeinde ist unverzüglich in der Pfarre bekannt zu machen und dem zuständigen Bischofsvikar zu melden.
  • Bei negativem Beschluss des PGR hat die antragstellende Gemeinschaft das Recht an den Bischofsvikar zu appellieren.
  • Vereinigen sich mehrere Pfarren zu einer neuen Pfarre mit Teilgemeinden (im Sinne von PGO 2.2.b), werden die ehemaligen Pfarren Teilgemeinden.

 

Mögliche Kriterien für die Anerkennung als Teillgemeinde

  • Hat die Gemeinschaft der Gläubigen einen öffentlichen Versammlungsort in der Pfarre und will sie Teil dieser Pfarre (inkl. Teil der Pfarrbuchhaltung) werden?
  • Unterscheidet sich das Charisma der Gemeinschaft von Gläubigen von den anderen Gemeinden am Versammlungsort oder ist eine weitere Gemeinde mit demselben Charisma in der Pfarre sinnvoll?
  • Gibt es ein Leitungsteam?

 

 

Diözesaner Entwicklungsprozess APG2.1
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