Freitag 19. April 2024

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FAQ - HÄUFIGE FRAGEN

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen rund um pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit sowie eine erste Antwort dazu.

Schaukasten

Steuer zahlen für den Schaukasten?

Schon von der Luftsteuer gehört? Dem Lüfterl ging zwar Anfang 2023 die Luft aus, aber das Nutzungsentgelt kann die Stadt Wien weiterhin einheben.

Wie hoch es ist, und was genau der Abgabengegenstand ist, das erfahren Sie hier.

Bis Anfang des Jahres 2021 hatte die Stadt Wien Gebühren und Entgelte für Schaukästen und viele andere Werbeträger vorgeschrieben. Weil die Vorschreibung 2021 mitten in die Corona-Pandemie fiel, und viele kleine (geschlossene) Geschäfte betroffen waren, erzeugte das große Aufregung ("unsensibles Vorgehen"), und bald stoppte Stadträtin Sima die Vorschreibungen.

 

Mittlerweile wurde die Gebrauchsabgabe, genannt Luftsteuer, Anfang 2023 aufgehoben.

 

Nutzungsentgelt

Die MA 28 (Straßenverwaltung und Straßenbau) ist unter anderem zuständig für die privatrechtliche Zustimmung der Stadt zu verschiedenen Werbeformen, von der Plakatwand bis zum Lautsprecherwagen. Auch "Leuchtkästen" fallen darunter. Für diese privatrechtliche Vereinbarung kassiert sie ein Mindestentgelt von 100 € pro Jahr, für ungeregelte Nutzungen fordert sie rückwirkend ein "aufwandsgemäß höheres Entgelt".

 

Daher sollte jede Pfarre für Schaukästen auf öffentlichem Grund einen "Antrag zur Nutzung des öffentlichen Straßengrundes" stellen.

 

Wenn Sie meinen, das sei viel Lärm um (fast) nichts, dann wagen wir nicht zu widersprechen. In diesem Papierkrieg kann es keinen Gewinner geben. Aber leider scheinen Schaukästen für die Stadt Wien böse, kapitalistische Werbung zu sein, die man zumindest besteuern muss.

 

TOP-TIPPS FÜR KATHOLISCHE MEDIENMACHER:INNEN

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Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation Pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit
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