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Tragödie Suizid

Kolumne NÖN, Weihbischof Stephan Turnovszky, 2021, KW 49

08.12.2021
© pixabay.com
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Jeder Suizid ist einer zu viel! Es ist ein Akt der Humanität, Menschen beim Leben zu helfen. Das Gegenteil, andere bei ihrem Suizid zu unterstützen, erscheint mir indes als kein deutliches Zeichen von Menschenliebe. Die geplante gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid entspricht der Humanität leider nur sehr mangelhaft. Die Österreichische Bischofskonferenz hat unter anderem folgende Mängel festgestellt und kritisiert:

 

Das Erstellen einer sogenannten Sterbeverfügung (viel treffender wäre „Suiziderklärung“) ist möglich, aber leider für die Straflosigkeit des Assistierenden bei einem Suizid nicht zwingend vorgeschrieben.

 

Es bleibt straflos, wenn jemand ohne Einhaltung irgendeiner Bedenkzeit beim Suizid Beihilfe leistet. Damit wäre es erlaubt, jemanden eine Beratungsbescheinigung unterschreiben zu lassen und in der Minute darauf (!) eine tödliche Substanz zur Verfügung zu stellen! (Man braucht nicht viel Phantasie, um Druck und Geschäftsmodelle zu erahnen.)

 

Es fehlt die verpflichtende Einbindung eines Psychiaters oder Psychologen zur Beurteilung der Lebensmüdigkeit. So wie es geplant ist, könnte ein Augenarzt mit Palliativausbildung eine Beratungsbescheinigung ausstellen. Dabei wäre doch die Beurteilung der psychischen Komponente so wesentlich!

 

Die Geschäftemacherei ist nicht verhindert worden, ein „Aufwandersatz“ bleibt möglich.

 

Die Österreichische Bischofskonferenz setzt sich weiterhin dafür ein, dass Menschen einander beim Leben helfen und beim Sterben in Ehrfurcht nahe sind. Nicht dadurch, dass man einander beim Suizid assistiert, sondern dadurch, dass man dem anderen zeigt: Dein Leben ist wertvoll, und du bist ein kostbarer Mensch!

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