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16.07.2026
Wegen Interview zu assistiertem Suizid: Presserat rügt „Falter“

Stellungnahme des Presserats zu Interview mit Niki Glattauer

Ethikverstoß. Der Falter hat mit seinem Interview mit Niki Glattauer über dessen unmittelbar bevorstehenden assistierten Suizid im September 2025 gegen den Ehrenkodex verstoßen.

Ethikverstoß. Der Falter hat mit seinem Interview mit Niki Glattauer über dessen unmittelbar bevorstehenden assistierten Suizid im September 2025 gegen den Ehrenkodex verstoßen.Zu diesem Schluss ist der Presserat gekommen.

 

Der Senat bewertete es demnach als „bedenklich, dass das Interview mit dem Betroffenen zu seinem assistierten Suizid einige wenige Tage vor dessen Durchführung veröffentlicht wurde und der geplante Tag und die ungefähre Tageszeit des To des im Artikel vorkommen“.

 

Dies führte dazu, „dass die sachliche Diskussion über das Thema in den Hintergrund rückte“ und verstoße insofern gegen den Ehrenkodex, als dieser große Zurückhaltung bei Berichten über Suizide verlangt.

 

Falter-Chefredakteur Florian Klenk habe die Veröffentlichung vor dem Suizid als „ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen“ bezeichnet, jedoch auch angemerkt, dass der Betroffene „auch dazu bereit gewesen wäre, dass das Interview nach der Vollendung des assistierten Suizids veröffentlicht wird.“

 

Der assistierte Suizid wurde vom Betroffenen auch als „die Möglichkeit schlechthin beschrieben, in Würde zu sterben“, so der Presserat. Man hätte auf alternative Arten der Sterbebegleitung hinweisen können. Durch eine „emotional-plakative Herangehensweise bei der Beschreibung eines assistierten Suizids in den Medien kann sich zumindest unterschwellig auch ein gewisser sozialer Druck für andere unheilbar kranke Personen ergeben, den assistierten Suizid zu wählen“, heißt es weiter in derAussendung. ley

 

Presserat zu Interview Glattauer: Kurier (Morgenausgabe) 10