Mit 1.1.2022 wurde in Österreich aufgrund eines Erkenntnisses des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes die Assistenzleistung zum Suizid unter bestimmten Bedingungen straffrei gestellt.
Die Auseinandersetzung mit gesetzlichen Regelungen, mit ethischen Fragestellungen sowie in Glauben und weltanschaulichen Überzeugungen begründeten Zugängen fördert den Dialog und das Bewusstsein über menschliche, ethische, rechtliche und soziale Dimensionen, die mit dem Thema des assistierten Suizids verbunden sind.
Dialog auf Augenhöhe und Reflexion über ein so komplexes Thema bieten einen Orientierungs- und Deutungsrahmen für Menschen, die direkt oder indirekt betroffen sind oder in Berufen arbeiten, die mit dem Thema befasst sind.