Freitag 29. Mai 2026

Suche auf der Website

by-studio busse yankushev

Lebensende

Das Lebensende stellt Menschen und ihre Angehörigen vor besonders sensible und oft herausfordernde Fragen. Die Erzdiözese Wien begleitet diesen Lebensabschnitt mit einem klaren Fokus auf Würde, Fürsorge und Orientierung – insbesondere in Situationen von Krankheit, Sterben und existenziellen Entscheidungen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen, Unterstützung und konkrete Angebote, die helfen, das Lebensende achtsam zu gestalten und Menschen in dieser Phase nicht allein zu lassen.

"PETE MULLER", PETE MULLER
Sterbehilfe

Als Sterbehilfe bezeichnet man unterschiedliche Maßnahmen, die das Lebensende einer kranken oder sterbenden Person beeinflussen. Der Begriff umfasst die absichtliche und aktiver Beschleunigung oder Herbeiführung des Todeseintritts (aktive Sterbehilfe), das Sterbenlassen durch den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei gleichzeitiger schmerzlindernder Behandlung (passive Sterbehilfe) sowie die indirekte Sterbehilfe durch schmerzlindernde Behandlungen unter Inkaufnahme einer möglichen Lebensverkürzung und die Beihilfe zum Suizid. Die ethische Beurteilung der Sterbehilfe steht in einem komplexen Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsrechten, medizinischen Möglichkeiten, der Selbstbestimmung des Menschen und christlichen Werten.

Assistierter Suizid

Mit 1.1.2022 wurde in Österreich aufgrund eines Erkenntnisses des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes die Assistenzleistung zum Suizid unter bestimmten Bedingungen straffrei gestellt. Um Überlegungen anzustellen, wie mit den Folgen dieser Gesetzesänderung bestmöglich umgegangen werden kann, hat die Erzdiözese Wien das „Lebensschutz Gremium“ gebildet, um einen Orientierungsrahmen für ihre MitarbeiterInnen und für alle Menschen, die mit diesem Thema in Berührung kommen, anzubieten.

An der Hand, nicht durch die Hand
eines anderen Menschen sterben.

Kardinal Franz König

Positionierungspapier der Erzdiözese Wien

 

AUSANGSLAGE
Durch eine Gesetzesänderung ist der „assistierte Suizid“ seit 1.1.2022 auch in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Der Gesetzgeber spricht von einem „selbstbestimmten Sterben als ‚Menschenrecht‘ und ‚Ausdruck der Menschenwürde‘“, dies entspricht geänderten gesellschaftlichen Erwartungen und Haltungen.

Angesichts dieser neuen Gesetzeslage ist es gerade in einer sich ändernden Welt vieler Fragen, Unsicherheiten und zunehmender Orientierungslosigkeit umso mehr geboten, aus kirchlicher Sicht Orientierung für den Umgang mit dieser neuen Situation zu geben.

Ausdrücklich sei am Beginn auf das Schreiben der Glaubenskongregation Samaritanus Bonus vom 14. Juli 2020  sowie auf die Erklärung der Österreichischen Bischöfe Einander anvertraut – Assistenz zum Leben und nicht Hilfe zur Selbsttötung vom 1. Juni 2021  verwiesen, die sich mit der neuen Situation eines rechtlich erlaubten assistierten Suizids auseinandersetzen. Die österreichischen Ordensgemeinschaften und die Caritas Österreich haben auf dieser Basis einen äußerst detaillieren „Orientierungsrahmen“ für katholische Gesundheits- und Sozialeinrichtungen erstellt, der mit Jänner 2023 in Kraft getreten ist.  
VERSCHIEDENE ANFORDERUNGEN

Allgemein ist es wichtig, dass Christinnen und Christen die möglichen negativen gesellschaftlichen Konsequenzen der neuen Gesetzeslage im Blick haben und gegen eine drohende „Wegwerfkultur“ Stellung beziehen, indem sie dafür eintreten, „die Würde des menschlichen Lebens, auch in seinen extremen Phasen des Leidens und Todes [zu] respektieren“ (Samaritanus Bonus, S. 22).
Der Respekt vor dieser Würde und die christliche Liebe gebieten vor allem, Kranke und Sterbende in ihrer Not zu begleiten und ihnen bis zum Lebensende ohne Vorbehalt medizinisch, menschlich und spirituell beizustehen.

Die Würde des menschlichen Lebens zu achten, fordert aber auch, sich jedweder Mitwirkung, direkter formeller oder materieller Art, bei einer suizidalen Handlung zu enthalten.   Aus christlicher Sicht kommt dies einem schweren Verstoß gegen den Wert des menschlichen Lebens gleich (Samaritanus Bonus, S. 32). Einem Menschen zu helfen, bedeutet daher nicht, ihn seinem Wunsch gemäß beim Suizid zu unterstützen, sondern vielmehr, sich daran zu erfreuen, dass er das Geschenk des Lebens bekommen hat und ihm zu helfen, diesen Wert auch in schwierigen Situationen zu erkennen.

Die „pastorale Unterscheidung“ (Samaritanus Bonus, S. 65) muss schließlich zwischen der objektiven sittlichen Beurteilung einer Tat selbst und dem subjektiven Bewusstsein von Schuld („subjektive Disposition“; ebd.) unterscheiden. Die Frage der subjektiven Schuld, der „persönlichen Verantwortung“ (Samaritanus Bonus, S. 66) bemisst sich gerade in Fragen des Suizids am Gewissen, d. h. an der inneren Einsicht in das Gute, an der inneren Freiheit und am Können.

SCHLUSSFOLGERUNG 
Christinnen und Christen, die in kirchlichen Einrichtungen arbeiten, bieten daher keine Unterstützung zu assistiertem Suizid an und empfehlen diese Handlung auch nicht. Vielmehr bekennen sie sich zu einem Leben in Würde bis zum Schluss. Sie begleiten jedoch auch Sterbewillige und zeigen ihnen Wertschätzung und Interesse. Einen Menschen in dieser Weise zu unterstützen und zu begleiten, bedeutet aber nicht, ihm in jeder Frage Recht zu geben und alle seine Wünsche zu erfüllen. Es gibt in Betreuungs- und Begleitungssituationen auch das Recht und die Pflicht, die eigenen Glaubensüberzeugungen und das eigene Gewissen zu schützen. Als Mitglied einer kirchlichen Gesundheitsinstitution (z.B. Krankenhaus) ist man grundsätzlich auch den Leitlinien der Institution verpflichtet.
ERLÄUTERUNG
Die Kirche war immer schon ein Ort für Menschen mit verschiedenen Problemen, Sorgen, Ängsten und Sehnsüchten, unser Herr Jesus Christus rief die Mühseligen und Beladenen zu sich (Mt. 11,28-30). „Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute“ sollen in den Herzen der Glaubenden „Widerhall“ finden (GS 1). Daher haben Christinnen und Christen Verständnis für die Wünsche heutiger Menschen nach Selbstbestimmung und Freiheit. Die Kirche fragt aber auch nach, wo ein bloß nickendes Zuhören nicht genügen kann. Oft verbirgt sich hinter dem Wunsch zu sterben oder dem Wunsch nach Linderung körperlicher und seelischer Schmerzen auch der Wunsch danach, angenommen und angehört zu werden, Verständnis und menschliche Wärme zu bekommen. Einem Hungernden hilft man nur teilweise, wenn man ihm Nahrung gibt, so wichtig diese auch im Moment sein mag. Umfassender und nachhaltiger hilft man, wenn man dem Hungernden einen Acker zur Verfügung stellt, den dieser selbst bebauen und dessen Ertrag er selbst ernten kann. Ähnlich mögen ein Suizid und die Beihilfe dazu im Augenblick als wirksame Hilfe erscheinen, das mögliche Erschließen neuer Ressourcen zum Leben wird aber ausgeschlossen, da das Leben dieses Menschen unwiederbringlich verloren ist. Die Aufgabe der Kirche und ihre Stärke liegen daher im langfristigen Helfen, in der Eröffnung von Gesprächs- und Beziehungsräumen und in der Einladung zu einem Leben in Wertschätzung, Geborgenheit und Würde bis zum Schluss.