Als ein zentrales Projekt seiner 2. Amtszeit ebnet Präsident Macron den Weg zum Recht auf Hilfe zum Sterben, die weitgehend dem assistierten Suizid entspricht.
Aktive Sterbehilfe dagegen bleibt in Frankreich auch weiterhin streng reglementiert und darf aber in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen.
Während die Mehrheit der Bevölkerung einer derartigen Änderung zustimmt, spricht sich die katholische Kirche vehement gegen eine Liberalisierung aus.