Unwetterkatastrophe: Regelung für betroffene Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und das Verwaltungspersonal
Die Unwetterlage in weiten Teilen Österreichs ist sehr ernst. Zahlreiche Bundesländer sind von Regenmassen und starken Schneefällen betroffen.
Aus diesem Grund sind Schülerinnen und Schüler, deren Wohnort unmittelbar von der Unwetterkatastrophe betroffen sind weiterhin automatisch entschuldigt.
Ebenso gelten Schülerinnen und Schüler automatisch als entschuldigt, die nicht zur Schule kommen können, weil ihnen auf Grund von Behinderungen im öffentlichen Verkehr der Schulweg nicht möglich ist oder weil der Schulweg infolge der Sturm- und Hochwasserschäden zu gefährlich wäre.
Für Lehrkräfte und das Verwaltungspersonal an Schulen gilt sinngemäß dieselbe Regelung.
All jene Lehrkräfte und Verwaltungsbediensteten, die im Katastrophenschutz zum Beispiel im Rahmen der Freiwilligen Feuerwehr tätig sind und deren Anwesenheit im Katastrophengebiet unmittelbar erforderlich ist, sind automatisch freigestellt.
Das Sekretariat ist Mo., 16.09. 2024 nicht besetzt, bitte nehmen Sie in dringenden Fällen Kontakt mit der Schulleitung auf 01-51552-3180 oder wenden Sie sich direkt an Ihre Lehrkräfte.
Wir danken allen Einsatzkräften für Ihren unermüdlichen Einsatz!