Donnerstag 27. August 2026
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Weiterführender Kurs - Leitung von Wort-Gottes-Feiern

Achtung - Terminänderung!!

 

Samstag 09.05.2026:

Manuela Priester Einführung in die Wort-Gottes-Feier, Umgang mit Buch, etc.;

Ort Pfarrhof Hadersdorf am Kamp (3493 Hadersdorf, Hauptplatz 2

Samstag 13.06.2026:

Feierelemente, Gestaltungsmöglichkeiten, Vielfalt der liturgischen Formen mit Einführung in Morgen- und Abendlob; Ort Pfarrhof Hadersdorf am Kamp (3493 Hadersdorf, Hauptplatz 2)

Entweder Samstag, 19.9. oder ein neuer Termin wird gesucht:

Praktisches Üben im Gottesdienstraum, Rolle als Gottesdienstleiter, etc. , Ort Pfarrhof Hadersdorf am Kamp (3493 Hadersdorf, Hauptplatz 2)

Samstag, 19.9.2026:

Gerald Gump, Homeletik Teil 1 (Predigt/Ansprache); Ort voraussichtlich Wien

Samstag 14.11.2026:

Gerald Gump, Homeletik Teil 2 (Predigt/Ansprache); Ort voraussichtlich Wien

 

Die Dauer ist jeweils von 9-16h30 geplant.

 

 

Da christlicher Glaube ohne Gebet und Gottesdienst nicht vorstellbar ist, wollte das Konzil das "Angebot" verschiedener Gottesdienstformen erneuern bzw. neu einführen. Dazu gehören verschiedene Andachtsformen, die Tagzeitenliturgie, aber auch die Wort-Gottes-Feier. Vor allem an Wochentagen, in Notfällen auch an Sonn- und Feiertagen, soll die Feier des Wortes Gottes in unseren Kirchen möglich sein.

Ausbildungsziel: Unsere Erwartung an die Kursteilnehmer/Innen ist die Bereitschaft, Feiern wie Stundengebet und Andachten in ihren verschiedenen Formen und von priesterlosen Gottesdiensten an Werktagen und am Sonntag in der Gemeinde zu leiten.

Dieses mehrtägige Seminar soll das Rüstzeug geben und die Teilnehmer/innen ermutigen, die eigenen Talente einzubringen.

 

Anmeldeformular

 

Voraussetzung zur Zulassung:

mit Dekret bestätigter Kommunionhelfer- und Lektorenkurs, Entsendung durch die Pfarre, Mindestalter 25 Jahre

Zwischen dem Kommunionhelferkurs und der Zulassung zur Ausbildung für Wort-Gottes-Feiern muss mindestens ein Arbeitsjahr liegen, in dem die erworbenen Fähigkeiten eingeübt werden.

 

Wichtig: Begründung der pastoralen Notwendigkeit für diese Ausbildung durch den Pfarrer und allen Zustimmungen und Unterschriften (PGR, Dechant)!

Neu: Verpflichtung zur jährlichen liturgischen oder fachspezifischen Weiterbildung nach der Beauftragung.

Die Beauftragung zur Ausübung des Dienstes erfolgt durch den Erzbischof von Wien.
Das Dekret ist fünf Jahre gültig!



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