Inhalt:
Pastoraler Vikariatsrat
Der Vikariatsrat setzt sich zusammen aus:
- dem Bischofsvikar
- dem Vikariatssekretär
- dem Vorsitzenden der Katholischen Aktion und dem Vikariatsjugendseelsorger als amtliche Mitglieder
- 2 Vertreter entsendet die Dechantenkonferenz
- Das Kernstück bilden die 20 Dekanatsvertreter/innen die von den stellvertretenden PGR-Vorsitzenden gewählt wurden.
- Darüber hinaus hat der Bischofsvikar die Möglichkeit, bis zu acht Personen zusätzlich zu ernennen.
Die Funktionsdauer beträgt fünf Jahre.
Die Konstituierung hat spätestens am letzten Tag der ablaufenden Periode zu erfolgen.
Die Funktion der Mitglieder mit Ausnahme des Bischöflichen Vikars endet mit der Konstituierung des neuen Vikariatsrates.
Der Vikariatsrat wählt aus seiner Mitte einen Laien als Stellvertreter des Vorsitzenden.