PFARRMEDIEN
* 1833 in Stolberg, dem heutigen Kamień Mały in Polen
† 2. November 1905 in Wien in Österreich
Angela - ihr Taufname war Agnes - wurde 1863 Hedwigsschwester in Breslau - dem heutigen Wrocław . Sie trat 1871 in die Genossenschaft der Schwestern vom armen Kinde Jesu über und wirkte ab 1881 in Wien. Eine Knochenerkrankung ertrug sie geduldig und gottergeben.
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† nach 1230 in Berkheim im Illertal in Baden-Württemberg
Willebold, aus dem Grafengeschlecht von Calw, unternahm eine Wallfahrt ins Heilige Land und starb auf der Rückreise in einer Scheune in Berkheim; dabei läuteten die Glocke der Kirche von selbst, die Luft war von leiser Musik erfüllt.
Bald schon setzte die bis heute anhaltende Verehrung ein.
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* 1463 in Vaudémont in Lothringen in Frankreich
† 2. November 1521 in Argentan in Frankreich
Margareta war eine Tochter des Herzogs Friedrich von Lothringen. Schon in jungen Jahren bewunderte sie ihre Verwandte Elisabeth von Thüringen. Mit 25 Jahren heiratete sie den Herzog René von Alençon; nach dessen Tod nach nur vier Jahren regierte sie gut 20 Jahre lang das Land, gab aus ihrem Vermögen für Arme, gründete Kirchen und Hospize. Nachdem ihre drei Kinder erwachsen waren, trat sie in den Klarissenorden ein und gründete ein Kloster in Mortagne - dem heutigen Mortagne-au-Perche - westlich Chartres, dann unweit davon das Klarissenkloster Argentan. Wenige Monate, nachdem sie selbst in dieses Kloster eintrat, starb sie.
Margaretas Grab wurde in der französischen Revolution zerstört, ihr Herz in der Pfarrkirche von Argentan blieb erhalten.
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Im 7. Jahrhundert ordnete Isidor von Sevilla seinen Mönchen an, am Tage nach dem Pfingstfest für die Toten Eucharistie zu feiern, andere Klöster nahmen diesen Brauch auf. 998 legte Odilo von Cluny die Allerseelenfeier für den 2. November fest, die Mönche von Cluny verbreiteten das Fest im 11. Jahrhundert, in Rom wurde es erstmals 1311 gefeiert. Papst Benedikt XIV. erlaubte 1748 drei Messfeiern zu diesem Tag, Papst Benedikt XV. weitete dieses Privileg im Jahr 1915 für die gesamte katholische Kirche aus. Das 2. Vatikanische Konzil ordnete einen mehr von der Auferstehungsbotschaft von Ostern geprägten Ductus an.
Die Zeit vom 30. Oktober bis 8. November gilt als Seelenwoche. Früher glaubte man, dass in diesen Tagen die armen Seelen anwesend seien.
In der orthodoxen Kirche wird noch immer der Zusammenhang mit dem Pfingstfest bewahrt, aller Seelen wird am Samstag vor dem Fest begangen. Die evangelische Kirche gedenkt der Verstorbenen am Totensonntag / Ewigkeitssonntag.
Die katholische Kirche gewährt demjenigen Gläubigen, der einen Friedhof in frommer Gesinnung besucht und wenigstens im Geiste für die Verstorbenen betet, einen Ablass. Dieser Ablass kann nur den läuterungsbedürftigen Seelen zugewendet werden, und zwar in der Zeit vom 1. bis 8. November als vollkommener Ablass, an jedem anderen Tag des Jahres als Teilablass.
Ein vollkommener Ablass, der jedoch nur den läuterungsbedürftigen Seelen zugewendet werden kann, wird denjenigen Gläubigen gewährt, die am Allerseelentag eine Kirche oder eine Kapelle mit frommer Gesinnung besuchen. Dieser Ablass kann - nach Verfügung des Ordinarius - auch am Sonntag vor oder nach Allerseelen oder an Allerheiligen gewonnen werden. Dabei sind beim Kirchenbesuch das Gebet des Herrn und das Glaubensbekenntnis (Pater noster und Credo) zu sprechen.
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Als Jesus in Betánien ankam,
17 fand er Lázarus schon vier Tage im Grab liegen.
18 Betánien war nahe bei Jerusalem, etwa fünfzehn Stadien entfernt.
19 Viele Juden waren zu Marta und Maria gekommen, um sie wegen ihres Bruders zu trösten.
20 Als Marta hörte, dass Jesus komme, ging sie ihm entgegen, Maria aber blieb im Haus sitzen.
21 Marta sagte zu Jesus: Herr, wärst du hier gewesen, dann wäre mein Bruder nicht gestorben.
22 Aber auch jetzt weiß ich: Alles, worum du Gott bittest, wird Gott dir geben.
23 Jesus sagte zu ihr: Dein Bruder wird auferstehen.
24 Marta sagte zu ihm: Ich weiß, dass er auferstehen wird bei der Auferstehung am Jüngsten Tag.
25 Jesus sagte zu ihr: Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt,
26 und jeder, der lebt und an mich glaubt, wird auf ewig nicht sterben. Glaubst du das?
27 Marta sagte zu ihm: Ja, Herr, ich glaube, dass du der Christus bist, der Sohn Gottes, der in die Welt kommen soll.
Firmung
Voraussetzung für den Empfang der Firmung ist, dass die Person getauft ist.
Die Firmkandidaten können sich den Ort der Firmung aussuchen, es ist - im Gegensatz zu Taufe und Trauung - keine Erlaubnis der Heimatpfarre nötig.
Regelmäßige Termine
Sonntag, Feiertag
10.00 Uhr Heilige Messe, anschließend Pfarrkaffee
erster Sonntag des Monats
09.45 Uhr Kanonsingen in der Kirche
zweiter Sonntag des Monats
11.15 Uhr Bücherausgabe
an einem Sonntag im Monat
11.15 Uhr Krankengebet - Termine werden bekannt gegeben
Montag
16.00 Uhr Knirpse - Termine werden bekannt gegeben
erster Montag des Monats
18.00 Uhr ökumenisches Friedensgebet
erster und dritter Donnerstag des Monats
15.00 Uhr Begegnungstreff
Freitag
19.00 Uhr Ministranten
an einem Freitag im Monat
19.30 Kinoabend
