Dienstag 14. Mai 2024

Wir sind für Sie da:

 

telefonisch (0-24h) unter 02288/6862 - Pfarrvikar Jozef Wojcik

E-Mail an die Pfarre

 

Kanzleistunden:

Mittwoch: 8:00 - 10:00

Freitag: 17:00 - 19:00

Hauptstraße 61

2213 Bockfließ

 

Kirche:

täglich von 9:00-19:00 zum Gebet

 

Pfarrer Kazimierz Wiesyk:

Samstag, 9:00 - 11:00 Uhr

Kirchenplatz 1

2241 Schönkirchen-Reyersdorf

02282/2278

0699/14013257

pkw53@aon.at

Wenn auch du Teil der Pfarre sein möchtest dann komm zu den MINIS, wir freuen uns auf dich!

Evangelium von heute Joh 17, 1-11a + Aus dem heiligen Evangelium nach Johannes In jener...
Erlaubt Christus, zum Menschen zu sprechen! Nur er hat Worte des ewigen Lebens!
(Hl. Johannes Paul II.)

Die Ehe

Der Bund für's Leben

Im Sakrament der Ehe schließen zwei Liebende durch ausdrücklichen Wunsch einen lebenslangen Bund, der die gegenseitige Stütze, gegenseitige Vervollkommnung und die Zeugung und Erziehung von Nachkommen zum Ziel hat.

 

Erklährungsvideo für Kinder von "katholisch.de"

 

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Grundlage

Zur Spendung des Sakramentes der Ehe benötigen Sie einen Traupriester, der der Feier vorsteht, sowie zwei Trauzeugen. Erster Ansprechpartner ist der Pfarrer der Heimatgemeinde der Braut. In der Regel soll die Trauung in dieser Pfarre stattfinden.

 

Sollten Sie in einer anderen Pfarre oder Kirche heiraten wollen, muss der Pfarrer der Heimatgemeinde der Braut eine sogenannte Überweisung ausstellen. Sollten sie einen anderen Traupriester wünschen, muss wiederum der Pfarrer der Braut eine Bevollmächtigung für den gewünschten Priester ausstellen.

 

Nehmen sie mindestens drei Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin Kontakt mit der Pfarre der Braut auf.

Voraussetzungen
  • Mann und Frau sagen aus eigener Entscheidung und freiem Willen ihr JA zueinander.
  • Beide sind fest entschlossen, treu zu sein, "bis der Tod uns scheidet".
  • Beide sind grundsätzlich für Kinder offen.

Entscheiden sich einer oder beide Ehepartner bewusst gegen eines oder mehrere dieser Charakteristika, ist die Ehe nicht sakramentfähig.

 

Um eine katholische Ehe schließen zu können, muss mindestens einer der Ehepartner römisch-katholisch sein. Darüber hinaus darf keiner der beiden zuvor eine gültige Ehe eingegangen sein.

Dokumente
  • Taufschein der Brautleute (wird von der Pfarre ausgestellt, in der man getauft wurde)
  • Geburtsurkunde der Brautleute
  • Meldezettel
  • Lichtbildausweis (oder Staatsbürgerschaftsnachweis) der Brautleute.
  • Nachweis über Absolvierung des Eheseminares

Einladung zum Beichtgespräch

Vor und nach den Messen in der Sakristei

oder gerne nach Vereinbarung

im  Gesprächszimmer des Pfarrhofs.

Kontakt via Kanzleizeiten oder Tel. 02288/6862

Namenstage Hl. Christian, Hl. Iso, Hl. Pachomius, Hl. Paschalis I., Hl. Bonifatius von...
Pfarre Bockfließ
Kirchenpl. 1
2241 Schönkirchen-Reyersdorf

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