Donnerstag 25. April 2024

Wir sind für Sie da:

 

telefonisch (0-24h) unter 02288/6862 - Pfarrvikar Jozef Wojcik

E-Mail an die Pfarre

 

Kanzleistunden:

Mittwoch: 8:00 - 10:00

Freitag: 17:00 - 19:00

Hauptstraße 61

2213 Bockfließ

 

Kirche:

täglich von 9:00-19:00 zum Gebet

 

Pfarrer Kazimierz Wiesyk:

Samstag, 9:00 - 11:00 Uhr

Kirchenplatz 1

2241 Schönkirchen-Reyersdorf

02282/2278

0699/14013257

pkw53@aon.at

Wenn auch du Teil der Pfarre sein möchtest dann komm zu den MINIS, wir freuen uns auf dich!

Evangelium von heute Mk 16, 15-20 + Aus dem heiligen Evangelium nach Markus   15...
"Der Mensch ist von Gott nie weiter entfernt als ein Gebet."
Mutter Teresa

Die Heilige Taufe

Anfang des christlichen Lebens

 

Seit dem 5. und 6. Jahrhundert ist die Säuglingstaufe die vorherrschende Tradition im Christentum und zählt somit wie auch Erstkommunion und Firmung, zu den Eingliederungssakramenten. Dabei erhält der Täufling im Angesicht seiner Eltern, Paten und der Gemeinde die unverlierbare Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der heiligen Kirche.

 

Gespendet wird die Taufe durch Eintauchen oder durch Übergießen mit Wasser.

Der Taufe selbst geht ein Taufgespräch mit dem zuständigen Pfarrer voraus. In diesem Gespräch informiert der Pfarrer über die Bedeutung und Voraussetzungen für die Taufe. Idealerweise sind die Taufpaten bei diesem Gespräch anwesend. Beim Taufgespräch wird darüber hinaus der Ablauf der Taufe besprochen. Die Anmeldung zur Taufe geschieht für gewöhnlich in der Wohnpfarre.

 

Erklärungsvideo für Kinder von "katholisch.de"

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Grundlage

Grundsätzlich raten wir ca. 4-6 Wochen vor dem geplanten Termin mit uns Kontakt aufzunehmen.

 

Wenn die Taufe nicht in der Wohnpfarre (Wohnsitz des Täuflings) vorgenommen wird, ist eine schriftliche Einverständniserklärung von der Wohnpfarre einzuholen.

 

Das Taufgespräch muss spätestens 7 Tage vor Tauftermin stattfinden.

Dokumente

Allgemein bedarf es folgender Dokumente bei der Anmeldung zur Taufe:

  • Geburtsurkunde des Täuflings
  • Meldezettel des Täuflings
  • Taufschein der Eltern
  • Heiratsurkunde und Trauungsschein der Eltern (falls verheiratet)
  • Taufschein des Paten
Patenschaft

Wer das Patenamt übernimmt,

  • muss getauft und gefirmt sein und die Eucharistie empfangen haben
  • darf nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein
  • soll das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • soll ein Leben führen, das dem Glauben entspricht, und die christlichen Erziehung des Patenkindes unterstützen.
Angehörige einer orthodoxen Kirche dürfen das Patenamt übernehmen - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin.
Angehörige einer evangelischen Gemeinschaft dürfen Taufzeugen sein - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin.
Wenn zwei Personen das Patenamt übernehmen, dann sollten es eine Patin und ein Pate sein.

 

 

 

Einladung zum Beichtgespräch

Vor und nach den Messen in der Sakristei

oder gerne nach Vereinbarung

im  Gesprächszimmer des Pfarrhofs.

Kontakt via Kanzleizeiten oder Tel. 02288/6862

Namenstage Hl. Markus, Hl. Ermin, Hl. Franka, Hl. Hermann I.
Pfarre Bockfließ
Kirchenpl. 1
2241 Schönkirchen-Reyersdorf

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