Friedhofsgebühren Gnadendorf
Der Friedhof rund um die Kirche Gnadendorf ist im Eigentum der Pfarre. Durch die Grabeinlösung wird ein Benützungsrecht erworben. Das Grabbauwerk und die Grabausstattung sind für die Dauer der bezahlten Grabeinlösung Eigentum des Benützungsberechtigten. Wird eine Grabeinlösung nicht mehr verlängert, ist dies mittels Auflassungsformular mitzuteilen und hat der Benützungsberechtigte das Grabbauwerk und die Grabausstattung zu entfernen.
Zuletzt wurden die Grabgebühren im Jahr 2011 für die Grabstellen am Gnadendorfer Pfarrfriedhof eingehoben. Nunmehr, 10 Jahre später, sind diese Gebühren somit wieder fällig. Alle Grabbesitzer erhalten in den nächsten Wochen die Vorschreibung der Gebühren zugestellt.
Die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührenordnung finden Sie auch auf unserer Homepage (siehe Link unten).
Fragen zu den Gebühren bitte per Email an pfarre.gnadendorf@aon.at bzw. abends telefonisch an Markus Göstl (0664/4314516).