Montag 8. Dezember 2025
Gottesdienste
Evangelium von heute Lk 1, 26-38 Maria Empfängnis Fürchte dich nicht, Maria; denn du hast bei Gott Gnade gefunden.
Unsere Gremien

Gremium - Pfarrleitungsteam

Dem Pfarrleitungsteam obliegt die Aufmerksamkeit gegenüber allen Bereichen der Seelsorge und deren Entwicklung, Maßnahmen zur Sicherung der Qualität durch geeignete Weiterbildung und Begleitung aller in der Pfarre Engagierten. Es ist zuständig für die Vorbereitung der Sitzungen im PGR und für die Sorge um die Durchführung von Beschlüssen, sowie die Führung der laufenden Geschäfte des PGR zwischen den Sitzungen.

 

Das Pfarrleitungsteam sind jene Personen, die für das Gebiet der Pfarre die seelsorgliche und pastorale Verantwortung unter der Leitung des Pfarrers gemeinsam tragen (vgl. PGO 5.2).

 

Gremium - Pfarrgemeinderat - PGR

Der Pfarrgemeinderat (abgekürzt PGR) ist ein Gremium in einer katholischen Pfarrgemeinde/Kirchengemeinde, das sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammensetzt. Zu den amtlichen Mitgliedern gehören der zuständige Pfarrer, die anderen Pfarrgeistlichen und die pastoralen Mitarbeiter.

 

In der Erzdiözese Wien wurden im Rahmen der Wiener Diözesansynode mit 1. Jänner 1971 Pfarrgemeinderäte eingeführt, der "den Pfarrer bei der Leitung der Pfarre mitverantwortlich unterstützt, die Fragen des pfarrlichen Lebens berät und entscheidet und für die Durchführung der Beschlüsse sorgt" (WDBl 1971/1).

 

Gremium - Vermögensverwaltungsrat - VVR

Der Vermögensverwaltungsrat (VVR) ist jenes Gremium, das gemäß Kirchenrecht die kirchliche Vermögensverwaltung einer Pfarre inne hat. Die Verwaltung des Kirchenvermögens, Dienstverträge, Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Bauangelegenheiten zählen zu den Hauptaufgaben des Vermögensverwaltungsrates. Der Vermögensverwaltungsrat besteht aus mindestens 4, höchstens 8 Personen. Den Vorsitz hat der Pfarrer, daneben ist ein stellvertretender Vorsitzender zu bestellen.

 

Aufteilung der Aufgabenbereiche

Aufteilung der Aufgabenbereiche in der Pfarre Johannes XXIII.

KANZLEISTUNDEN

Gemeinde Wohnpark Alterlaa:

Dienstag 14:00 – 18:00

 
Telefon Kanzlei

Wohnpark Alterlaa:

+43 676 850 790-201

E-Mail: 

pfarre.johannes23@

katholischekirche.at

 

KANZLEISTUNDEN:

Gemeinde Neuerlaa, 

Montag  17:00 - 19:00

Freitag 14:00 - 16:00 

 

Telefon Kanzlei Neuerlaa:

+43 676 850 790-200 
E-Mail: 

pfarre.johannes23@

katholischekirche.at

 

KANZLEISTUNDEN:

Gemeinde Inzersdorf-Neustift, 

Montag  09:00 - 12:00 

 

Telefon Kanzlei Intersdorf-Neustift:

+43 676 850 790-205 
E-Mail: 

pfarre.johannes23@

katholischekirche.at

Zu den aktuellen Gemeindeblättern und Verlautbarungen

der Gemeinden Wohnpark Alterlaa, Neuerlaa und Inzersdorf Neustift

 

Herzlich willkommen in unseren Gemeinden!

Pfarre Hl. Johannes XXIII.
Welingerg. 5
1230 Wien

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