Mittwoch 7. Oktober 2026

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Anita Hofmann
Pfarrgemeinderatswahl 7. März 2027

Mit dir. Gemeinsam gestalten.

In Pfarre St. Demo EDW wächst Kirche, weil Menschen sie tragen. Wir bitten um Unterstützung bei der Suche nach den passenden Kandidatinnen und Kandidaten für den nächsten Pfarrgemeinderat.

Gemäß Wahlordnung 5.2. wird die PGR-Wahl in unserer Pfarre Name offiziell angekündigt: Am Sonntag, dem 7. März 2027, werden in der Pfarre die gewählten Mitglieder des Pfarrgemeinderats gewählt. In den Teilgemeinden wird auch ein Gemeindeausschuss gewählt.

In unserer Pfarre sind 6 Mitglieder im Pfarrgemeinderat zu wählen. In der Teilgemeinde sind 4 Mitglieder im Gemeindeausschuss zu wählen.

Der Pfarrgemeinderat ist jener Kreis von Personen, der für die kommenden 5 Jahre mit dem Pfarrer Verantwortung übernimmt für die Entwicklung der Pfarre. Für die Teilgemeinden übernimmt der Gemeindeausschuss diese Verantwortung.

 

Vorname Nachname, Vorsitzende/r des Wahlvorstands

Zur Kandidatur vorschlagen

Du kennst jemanden, der gut ins Team der Pfarre St. Demo EDW passen würde? Unterstütze uns mit deiner Empfehlung. Wir nehmen mit der empfohlenen Person Kontakt auf. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 6. Februar 2027 bei einem Mitglied des Wahlvorstands einlangen über dieses Formular oder per Mail an name@email.at einlangen. Folgende Person schlägst du als Mitglied für den Pfarrgemeinderat für die Wahl am 7. März 2027 vor:

 

Kandidaturvorschlag einreichen
Bitte geben Sie möglichst viele Details an, die Ihnen bekannt sind. So kann der Wahlvorstand klar erkennen, wen Sie vorschlagen (z. B. Max Mustermann jun. oder sen., Maria Musterfrau aus dem Dorf XY).
Sie brauchen die Vorgeschlagenen nicht nach ihrer Bereitschaft zur Mitarbeit im Pfarrgemeinderat zu fragen. Diese Aufgabe übernimmt der Wahlvorstand. Dieser wird unter Berücksichtigung aller Vorschläge und der Wahlordnung die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten erstellen.
Bitte geben Sie hier Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit für Nachfragen an.
Pfarre Musterberg meldet sich direkt bei der vorgeschlagenen Person und nennt dabei Ihren Namen.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Sie möchten mehrere Personen vorschlagen? Schicken Sie das Formular für jede Person einfach noch einmal ab.

Passiv wahlberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, die einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben oder regelmäßig am Leben der Pfarre teilnehmen, die den Glauben der Kirche bekennen und nicht aus der Katholischen Kirche ausgetreten sind, die bereit sind, Aufgaben und Pflichten des jeweiligen Gremiums zu erfüllen und ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.

 

Download Kandidierenden-Folder

Kandidatinnen und Kandidaten kennenlernen

Wer kandidiert in der Pfarre St. Demo EDW? Lern die Menschen kennen, die Verantwortung für die Pfarre übernehmen wollen. Jede und jeder bringt mit, was die Pfarre braucht: Zeit, Erfahrung, eine eigene Stimme. Was sie verbindet, ist die Überzeugung, dass Kirche nur gemeinsam lebt. Die Personen kandidieren für den Pfarrgemeinderat der Pfarre St. Demo EDW.

Maria Bertsch

Ich wünsche mir eine Pfarre, in der junge Menschen ihren Glauben neu entdecken können.

Thomas Ess

Ein Gottesdienst soll berühren — daran arbeite ich gerne mit.

Elisabeth Mähr

Niemand in unserer Gemeinde soll allein bleiben. Dafür setze ich mich ein.

Jakob Lorünser

Eine Pfarre braucht ein solides Fundament, damit gute Ideen wachsen können.

Helga Burtscher

Gemeinschaft entsteht, wenn Generationen einander zuhören.

zur Wahl gehen

Die genauen Wahlzeiten und Wahlorte für die Stimmenabgabe werden spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag verlautbart. Die Anmeldung zu einer Briefwahl ist bis längsten bis XY unter folgender E-Mail-Adresse möglich: name@katholischekirche.at. Das Rücksendekuvert muss bis zur letzten Wahlzeit der Pfarre per Post, persönlich oder durch eine andere Person eingelangt sein.

 

Zur Briefwahl anmelden

 

Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die vor dem diözesanen Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben oder jünger sind, aber das Sakrament der Firmung bereits empfangen haben, am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben oder regelmäßig am Leben der Pfarre teilnehmen.

Diese Feststellung ist von der Wahlkommission zu treffen.

Auch Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird von den erziehungsberechtigten Eltern ausgeübt. Erziehungsberechtigte Eltern vereinbaren unter sich, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt.

 

Wahlkundmachung

Wahlergebnis

 

 

Herzlichen Dank für die Teilnahme an der Wahl!

 

  • Gremium
  • Kandidat/in (sortiert nach Stimmen und Trennzeile nach den vollen Plätzen)
  • Teilgemeinde (Filiale)