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Alles zum Wiedereintritt

Sie sind in der katholischen Kirche getauft, vielleicht auch gefirmt worden und haben später aus persönlichen Gründen Ihren Kirchenaustritt erklärt.

 

Nun hat sich manches für Sie verändert und Sie möchten wieder in die Kirche zurückkehren. Wenn Ihr Austritt nicht länger als drei Monate zurückliegt, können Sie ihn rasch und unkompliziert widerrufen.

 

Sind mehr als drei Monate vergangen, können Sie jetzt auch online in die Kirche wieder eintreten.

Jetzt online in die Kirche wieder eintreten
via ID Austria

 

  eintritt.edw.or.at/eintritt/

 

 

Wie erkläre ich den Wiedereintritt konkret?

In einem Gespräch mit dem Seelsorger erklären Sie, dass Sie wieder in die Kirche eintreten wollen. Mit dieser Erklärung sind Sie auch formell wieder Mitglied der katholischen Kirche. Um die amtliche Dokumentation Ihres Wiedereintritts kümmert sich Ihr Seelsorger. Sie können im Gespräch aber auch vereinbaren, den Wiedereintritt im Rahmen eines Gottesdienstes feierlich zu erklären.

Welche Unterlagen brauche ich, um in die Kirche einzutreten?
  • Taufschein mit Austrittsvermerk, falls Sie diesen im Zuge Ihres Austritts aus der Kirche erhalten haben.
  • Falls Sie verheiratet sind, bitte auch den Trauschein mitbringen.
  • aktuellen Meldezettel
Muss ich den Kirchenbeitrag für die Zeit meines Austritts nachzahlen?

Natürlich nicht. Der Kirchenbeitrag wird erst mit Ihrem Wiedereintritt fällig. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer nächstgelegenen Kirchenbeitragsstelle in Verbindung zu setzen.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf kirchenbeitrag.at

Gibt es eine Prüfung über Glaubensinhalte?

Das Gespräch mit dem Priester ist ein rein seelsorgliches Gespräch. Natürlich ist es immer sinnvoll, sich mit seinem Glauben auseinanderzusetzen. Auf der Suche danach kann Ihnen der Seelsorger Ihrer Wahl nützliche Hinweise geben.

Wir freuen uns über Ihre

Kontakt­aufnahme!

 

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder kontaktieren Sie uns via WhatsApp.

 

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