Ihr Kirchenaustritt liegt noch nicht länger als drei Monate zurück? Dann können Sie ihn ganz einfach per Formular widerrufen.
Wohin mit dem ausgefüllten und unterzeichneten Widerrufsformular?
Sie haben folgende Möglichkeiten uns die Erklärung zukommen zu lassen:
- per Email an: anliegen@edw.or.at
- per Post an: Dialogstelle der Erzdiözese Wien, Stephansplatz 4/IV/DG, 1010 Wien
- die Erklärung des Widerrufs in einem Pfarramt abgeben
Mit diesem Schritt ist die Austrittserklärung, die Sie vor der staatlichen Behörde abgegeben haben, hinfällig. Sind mehr als drei Monate seit Ihrem Austritt vergangen, handelt es sich um einen Wiedereintritt.