Wir bekommen viele Pfarrblätter regelmäßig zugesandt – dafür einmal ein dickes Dankeschön! Sie helfen damit uns und anderen Pfarren, die sich Anregungen holen.
Da stoßen wir manchmal auf ein gesetzwidriges Impressum (§24 Mediengesetz) und eine ebensolche Offenlegung (§25). Dabei ist es so einfach!
Das Impressum ist die Visitenkarte des Mediums, sie muss enthalten:
Mehr (z.B. Namen) dürfen Sie schreiben, Sie müssen aber nicht. Bezeichnungen wie „Verleger“ oder „Für den Inhalt verantwortlich“ sind veraltet und irrelevant.
Sie muss im Anschluss ans Impressum stehen und besteht aus:
Im Pfarrblatt können Sie auch auf die Pfarr-Website verweisen, wenn dort die Offenlegung steht.
Ein konkretes Muster für Impressum und Offenlegung finden Sie hier.
Um das richtige Impressum auf der Pfarr-Webseite einzurichten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an unser Team der Web-Administratoren.